Waadtländer Gemeinden sollen Bauzonen verkleinern
Der Kanton Waadt hat Richtlinien zur Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes vorgestellt: Drei von vier Waadtländer Gemeinden müssen ihre Bauzonen verkleinern. Gemeinden, die konstruktiv mitarbeiten, sollen finanziell unterstützt werden, renitenten Kommunen droht Souveränitätsverlust.
Der Kanton Waadt hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2017 über einen neuen Richtplan zu verfügen, um Rechtssicherheit für zahlreiche geplante Projekte zu schaffen, wie die zuständige Regierungsrätin Jacqueline de Quattro (FDP) sagt. Die Gemeinden und der Kanton hätten ein gemeinsames Interesse, diese Herausforderung zu meistern.
Das revidierte Raumplanungsgesetz, das im Mai 2014 in Kraft trat und vom Schweizer Volk mit 62,9 Prozent der Stimmen (Kanton Waadt 56,4 %) deutlich angenommen worden war, verlangt, dass die Baulandreserven dem voraussichtlichen Bedarf des Kantons in den nächsten 15 Jahre entsprechen müssen. Dies bedeutet für den Kanton Waadt, dass 75 Prozent aller 318 Waadtländer Gemeinden ihre Bauzonen verkleinern müssen.
Der Kanton schlägt den Gemeinden ein Vorgehen in drei Etappen vor: Zuerst sollen die Gemeinden die städtischen Zonen festlegen, anschliessend die Bauzonen ausserhalb dieser Zonen ausscheiden und in der dritten Etappe mögliche Bauparzellen innerhalb der urbanen Zonen bestimmen.
Zuckerbrot und Peitsche
Um die Gemeinden mit städtischen Zentren zu entlasten, will der Kanton ihnen eine höhere Rate beim Bevölkerungswachstum erlauben als den übrigen Gemeinden, für die eine Rate von einem Prozent pro Jahr vorgegeben ist. Ausserdem können sich Gemeinden in Regionalverbänden zusammenschliessen und Zonen nach ihren Bedürfnissen «abtauschen».
Um die Gemeinden bei der Rückzonung zu unterstützen, verfügt der Kanton zudem über fünf Millionen Franken, um beispielsweise Planungsstudien zu finanzieren.
Neben Zuckerbrot winkt der Kanton aber auch mit der Peitsche. So wird renitenten Gemeinden damit gedroht, dass der Kanton ihnen die Möglichkeit entziehen wird, die Bauzonen selber zu definieren oder zu ändern. Ausserdem kann sich der Kanton auch gegen Baubewilligungen stellen. (sda/aes)