17:12 BAUBRANCHE

Waadt und Wallis verlieren 4300 Arbeitsplätze

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Eine Studie beleuchtet die wirtschaftlichen Folgen der Zweitwohnungsinitiative. Sie könnten beträchtlich sein: Allein im Wallis drohen bis zu 3300 Arbeitsplätze verloren zu gehen, 1000 sind es im Kanton Waadt.

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Der Hausbau könnte in den Berggebieten bald stark einbrechen. Eine Studie prognostiziert drastischen Stellenabbau.

Es handle sich um «bedenklich aussagekräftige Zahlen», sagte der Walliser Nationalrat und CVP-Präsident Christophe Darbellay bei der Präsentation der Studie in Montreux VD. «Man hätte sie vor der Abstimmung kennen müssen.» Die Studie war von den Kantonen Waadt und Wallis sowie von mehreren Wirtschaftsvertretern in Auftrag gegeben und vom Büro «i-Consulting» in Pully VD durchgeführt worden.

Studienautor Yvan Schmidt geht davon aus, dass die Braubranche nach und nach von den Auswirkungen der Initiative betroffen sein wird. Zuerst gingen die Bestellungen zurück. Der Arbeitsplatzabbau setze dann ab 2014 voll ein. Nach Schmidts Berechnungen steigt die Arbeitslosigkeit in den betroffenen Regionen um 2,34 Prozent, was einen Schaden von 200 Millionen Franken pro Jahr bedeutet.

Fehlende Perspektiven

Gemäss der Studie wird auch die Neuorientierung schwierig, weil die wirtschaftlichen Perspektiven fehlen. Der Autor geht von einer grösseren Abwanderungsbewegung und vielen leeren Wohnungen aus. Das würde die Baubranche weiter beeinträchtigen.

Die Baulandentwertung wird mit 300 Millionen Franken beziffert. Um neue Hotelprojekte rentabel zu machen, reicht dies laut Schmidt aber nicht aus. Die Hotellerie war bisher in vielen Gebieten durch den Bau von Zweitwohnungen quersubventioniert worden.

Aufgrund der Resultate der Studie verlangen Darbellay und sein Ratskollege Olivier Feller (VDP/VD) eine Ausführungsgesetzgebung, die weit gehend auf die Bedürfnisse der Berggebiete Rücksicht nimmt. Zudem fordern sie flankierende Massnahmen wie zum Beispiel mehr Geld für neue Geschäftsmodelle im alpinen Tourismus.

Voraussichtlich im August entscheidet der Bundesrat über die vorläufige Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Diese Verordnung gilt, bis die Ausführungsgesetze zum Verfassungsartikel in Kraft sind. (sda/aes)

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