13:08 BAUBRANCHE

Vorsicht beim „Plegern“ und Flanieren

Beim Berner Bärenpark besteht Nachholbedarf in Sachen „Sicherheitsmassnahmen“. Dieser Meinung ist ein Rechtsexperte, der in der „Berner Zeitung“ erklärt, weshalb die Ufertreppen an der Aare ein hohes Sicherheitsrisiko bergen und warum dies Kosten in Millionenhöhe auslösen könnte.

An heissen Tagen lädt die Ufertreppe des Bärenparks zum Verweilen ein und vor allem dazu, die Füsse in der Aare zu kühlen. Die breiten Stufen führen direkt ins Wasser. Ein Geländer gibt es nicht. Der Fluss sei hier tief und die Strömung stark, führt Marcel Jaun, Privatdozent an der Universität Bern, bei einem Augenschein vor Ort gegenüber der „Berner Zeitung“ aus. Zwei Sekunden und ein Stolpern genügten, und schon sei das Kind im Wasser und Weg. Hier neige man dazu, die Gefahr zu unterschätzen, weil man ins Wasser falle und nicht unmittelbar abstürze. Für Kinder und ungeübte Schwimmer sei dies vergleichbar mit einer Situation, in der man zu Tode stürze. Bei einem Unfall droht der Stadt Bern eine Schadenersatzklage in Millionenhöhe, wie die „Berner Zeitung“ weiss.

Vergleichbares geschah in der Gemeinde Adelboden, wo ein dreijähriges Mädchen vom Dach einer Tennisanlage fiel, das direkt an die Wiese eines Spielplatzes anschloss. Die Gemeinde musste 350'000 Franken Schadenersatz bezahlen. Gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichtes hätte die Gemeinde dafür besorgt sein müssen, dass die Besitzerin der Tennisanlage das Dach unzugänglich macht. Das Urteil lasse aufhorchen, auch in der Stadt Bern, wo die geländerlose Stelle beim Bärenpark immer wieder diskutiert und als Gefahr für die Besucher taxiert werde, heisst es im Artikel. Während der Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause bisher stets betont hat, dass der Bärenpark den Normen der SIA konzipiert wurde und somit den Sicherheitsanforderungen genügt, sieht es Jaun anders. Laut dem Rechtsexperten sind die SIA-Normen interpretationsbedürftig und ihre Befolgung stelle jeweils nur ein Indiz für die Einhaltung der nötigen Sorgfalt dar. Die Verhältnisse könnten bauliche Massnahmen erfordern. Weil die Gerichte laut Jaun bei Publikumsanlagen wie dem Bärenpark generell von einem hohen Sicherheitsstandard ausgehen, empfiehlt Jaun den Behörden, Schutzmassnahmen zu ergreifen. Denn hier gälten andere Grundsätze als auf einem „normalen“ Aare-Uferweg.

Mittlerweile ist auch Nause der Ansicht, dass man das Urteil von Adelboden genauer anschauen müsse. Zwar habe man die Sicherheit des Bärenparks mehrmals abgeklärt. Nach den Sommerferien will man sich aber noch einmal damit befassen. Insgesamt bestehe eine erhebliche Gefahr resümiert Jaun im Artikel die Situation bei der Ufertreppe. Bereits eine kleine Unaufmerksamkeit könne zu einem schweren Unfall führen. Deshalb stehe die Stadt Bern als Werkeigentümerin in der Pflicht. (mai)

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