15:25 BAUBRANCHE

Vorschriften zum Schutz vor kalten Betten falsch angewandt

Im Berner Oberländer Ferienort Grindelwald seien in den letzten 20 Jahren nicht in 92 wie vom Kanton behauptet sondern nur in 59 Fällen die Vorschriften zum Schutz vor kalten Betten falsch angewandt worden. Dies teilte der Gemeinderat nach einer eigenen Nachbearbeitung mit.

Sechs Dossiers habe die letztes Jahr vom kantonalen Justiz- und Gemeindedirektor Christoph Neuhaus eingesetzte Expertenkommission zur Untersuchung der Vorkommnisse in Grindelwald gar nicht untersucht. Das sagte der Grindelwalder Gemeindepräsident Emanuel Schläppi an einer Medienkonferenz in Bern. Damit verblieben 86 Dossiers, von denen 27 auszuscheiden seien, weil bei diesen Baugesuchen die damaligen Grindelwalder Behörden aus Sicht des heutigen Gemeinderats "gemäss Ortsgebrauch" Ausnahmebestimmungen hätten anwenden dürfen. Die kantonalen Experten sahen das allerdings nicht so. Bei den verbleibenden 59 Dossiers besteht der Erstwohnungsanteil entweder nicht ganz wie vorgeschrieben 35 Prozent, machten die Behörden Fehler oder unterblieb der Grundbucheintrag. Schläppi anerkannte, dass 59 Dossiers eine stattliche Zahl darstellen. Niemand habe aber vorsätzlich gehandelt.

Ausführungsbestimmungen erlassen

Nun hat der Grindelwalder Gemeinderat zum einen "dringend notwendige" Ausführungsbestimmungen erlassen, die verhindern sollen, dass die sogenannten EWAP-Bestimmungen zum Erhalt von Wohnraum für Einheimische im Berner Oberländer Ferienort weiter verletzt werden. Auch hat sich gezeigt, dass das Fehlen von Strassennamen und Hausnummern zur Unordnung beigetragen hat. Nun verschwinden unscharfe Bezeichungen wie "Chalet soundso".

Des Weiteren überprüft die Gemeinde bei rund 60 Wohnungen . Zwischen Einführung des Erstwohnungsanteilprozents (EWAP) im Jahr 1989 und 2008 wurden in Grindelwald insgesamt 250 Wohnungen mit diesem Zweckentfremdungsverbot belegt. Zudem prüft der Gemeinderat auch die Schaffung einer Zone für einheimisches Bauen und einen Fonds zur Förderung einheimischen Wohnens. Dieser würde durch Haus- oder Wohnungsbesitzer gespiesen, welche sich unter bestimmten Bedingungen aus den EWAP-Bestimmungen "auskaufen" könnten.

Strafanzeigen eingereicht

Christoph Neuhaus ordnete die Überprüfung von Baudossiers in Grindelwald an, nachdem im Mai 2008 in der Sonntagspresse über Verstösse berichtet worden war und Schläppi sofort Fälle von unkorrektem Vorgehen zugab. Schon im März 2008 habe der damals neu gewählte Gemeinderat erkannt, dass es Untersuchungen brauche, sagte Schläppi. Gegen Schläppi sind nach seinen eigenen Aussagen mehrere Strafanzeigen eingereicht worden. Vorladungen hat er aber noch keine erhalten. (sda)

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