Von Weilern und Städten
Das Bundesamt für Kultur (BAK) erstellt und aktualisiert das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS), wie es im Natur- und Heimatschutzgesetz festgeschrieben ist. Dieses umfasst Siedlungen mit mindestens zehn Hauptbauten, denen aufgrund ihrer topographischen, räumlichen und architekturhistorischen Qualitäten nationale Bedeutung zuerkannt wird. Die Kantone wiederum sind verpflichtet, beim Erstellen ihrer Richtpläne das ISOS zu berücksichtigen. Bisher existierte das Inven..