Vier Gemeinden im Kanton Nidwalden müssen Bauzonen verkleinern
Im Kanton Nidwalden ist der Bauzonenvorrat in den Gemeinden Emmetten, Beckenried, Dallenwil und Wolfenschiessen zu gross.Eine Fläche von 20 Fussballfeldern muss deshalb ausgezont werden. Der Bauzonenüberhang beträgt insgesamt 14,3 Hektaren.
Quelle: Manuela Talenta
Archivaufnahme von 2018: Eine Baustelle in Buochs NW.
Der Kanton Nidwalden geht davon aus, dass er in den nächsten Jahren stark wachsen wird und hat auf dieser Grundlage in seinem Richtplan die zulässigen Bauzonenkapazitäten festgelegt. Der Richtplan wurde Anfang 2018 vom Bundesrat genehmigt und dient nun in den Gemeinden als Grundlage für ihre Nutzungsplanungen.
Das Bundesrecht schreibt vor, dass die Bauzonen den voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre decken sollen. Ist der Vorrat an Bauland grösser, muss ausgezont werden. Hintergrund ist dabei auch, dass der Kulturlandverlust eingedämmt und die Siedlungsentwicklung nach Innen gefördert werden sollen.
Würden Emmetten, Beckenried, Dallenwil und Wolfenschiessen ihre Bauzonen nicht revidieren, könnten ihre revidierten Nutzungsplanungen 2023 nicht genehmigt werden, teilte die Nidwaldner Baudirektion mit. Dies würde zu einem faktischen Bauverbot und damit zu einem wirtschaftlichen Schaden in der Gemeinde führen. (sda/pb)