10:37 BAUBRANCHE

Verjährungsfrist für Baumängel: Bauwirtschaft will 5 Jahre beibehalten

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Der Nationalrat will die Verjährungsfrist für Baumängel von fünf auf zehn Jahre erhöhen. Für die Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle von Bauenschweiz ist das für die Bauwirtschaft «unverhältnismässig und praxisfremd», wie sie am Dienstag mitteilte.

Baustelle für ein Einfamilienhaus

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Für die Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle von Bauenschweiz ist die Erhöhung der Verjährungsfrist für Baumängel für die Bauwirtschaft «unverhältnismässig und praxisfremd». (Symbolbild)

Die Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle von Dachverband Bauenschweiz repräsentiert alle Gewerbe, die sich um den Innenausbau und die Gebäudehülle kümmern. Darunter fallen unter anderem Gebäudetechniker, Metallbauerinnen, Maler, Gipserinnen, Elektriker, Holzbauerinnen, und Schreiner. Insgesamt werden im Bereich Ausbau und Gebäudehülle über 160’000 Arbeitnehmer beschäftigt sowie mehr als 30’000 Lernende ausgebildet.

Die Schweizer Bauwirtschaft stehe vor grossen Herausforderungen, heisst im Communiqué der Stammgruppe von Dienstag. Neben Energieeffizienz und Ressourcenschonung steht aktuell besonders die Diskussion um die Verjährungsfristen für Baumängel im Fokus. Der Nationalrat will diese von fünf auf zehn Jahre erhöhen. Der Ständerat befasst sich am 12. Juni mit der Vorlage.

Die Bauwirtschaft lehne dies klar ab. «Die Änderung könnte zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Bauunternehmen führen und würde verschiedene Bestrebungen umweltfreundlich und klimaschonend zu bauen, zu Nichte machen», schreibt die Stammgruppe. 

Faire und praxisgerechte Regelungen im OR

Um die Bauwirtschaft nicht zu gefährden, braucht es laut der Gruppe faire und praxisgerechte Regelungen im Obligationenrecht. Energie- und emissionsarmes sowie ressourcenschonendes Bauen und Bewirtschaften sei in der Schweizer Gesetzgebung verankert worden. Genau aus diesem Grund seien verlässliche Rahmenbedingungen, wie im Obligationenrecht (OR) geregelt, wichtig. 

Für Peter Meier, Präsident der Stammgruppe, gehört dazu auch ein fairer Umgang mit Baumängeln. Die Stammgruppe lehnt die Entscheide des Nationalrates ab und unterstützt die vom Bundesrat vorgesehene Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage, ein Nachbesserungsrecht beim Kauf und der Neuerstellung von Wohneigentum sowie die Ersatzsicherheit bei der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes.

Aufhebung der Rügefrist «praxisfremd»

Die Erhöhung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre und Aufhebung der Rügefrist erachtet die Gruppe als unverhältnismässig und praxisfremd. Bau- oder Sanierungsvorhaben seien keine Produkte «ab Stange». Die technische «Haltbarkeit» für Werke und Bauprodukte sei sehr unterschiedlich und ohne regelmässigen Unterhalt nicht in jedem Fall auf zehn Jahre Gewährleistung machbar, heisst es weiter.

Wo angezeigt und sinnvoll, würden zudem bereits heute längere Verjährungsfristen vereinbart. Dies jedoch immer mit Instandhaltungs- und Wartungsverträgen. Die Regelungen im OR würden für sämtliche, sehr unterschiedliche Projekte im Hoch- und Tiefbau gelten. Für Peter Meier ist aus diesem Grund klar, «diesem Umstand muss das OR gerecht werden».

Hinzu komme, dass sich der Bauherr bei einer jederzeitigen Mängelrüge in einer falschen Sicherheit wähne. Bei Zuwarten mit einer Mängelrüge bestehe das Risiko, dass mithin ein grösserer Schaden entstehe. Dies könne das Bauvorhaben für die Bauherrschaft unnötig verteuern, da diese den Schaden selbst tragen müsse, soweit sie ihn selbst mitverursacht hat. «Es ist also auch im Interesse der Bauherrschaft, allfällige Mängel umgehend nach Entdeckung zu rügen».

Finanzielle Bürde für Unternehmen

Im Ausbaugewerbe sei es Usanz, dass Unternehmen bei Vertragsabschluss für ihre Leistungen dem Bauherrn eine Haftungssumme in der Grössenordnung von fünf bis zehn Prozent der Bausumme als Sicherheit während der Verjährungsfrist stellen. Die Unternehmen müssen somit pro Auftrag und über die gesamte Laufzeit eine Bank- oder Versicherungsgarantie / Police abgeben.

Auch bei finanziell gut aufgestellten Unternehmen – sowohl KMU als auch Grossunternehmen – könne bei mehreren Aufträgen gleichzeitig die Kreditlimite erreicht sein oder die Höhe der aufsummierten Verpflichtungen aus Gewährleistungs- oder Erfüllungsgarantien das Unternehmen in finanzielle Schieflage bringen. Anbieter würden vom Wettbewerb ausgeschlossen, vollständig aus dem Markt gedrängt oder zur Redimensionierung ihres Betriebs bewogen.

«Mit diesen Entwicklungen packt die Schweizer Bauwirtschaft die erwähnten Herausforderungen nicht», heisst es im Communiqué. Nationalrätin Diana Gutjahr ist Mitinhaberin und in der Geschäftsleitung der Ernst Fischer AG tätig und setzt sich in ihrer Motion «23.4079» für faire Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien ein. 

Sie fordert dabei unter anderem, dass der Besteller einer Werkleistung die abstrakte Erfüllungsgarantie beim Garanten nur auslösen kann, wenn er Nachweise vorlegt, dass der Unternehmer die eingeforderte Leistung nicht vertragsgerecht erfüllt hat. Auch dies sei ein wichtiges Element für verlässliche Rahmenbedingungen auf den Projekten. (mgt/pb)

Stammgruppe startet Kommunikation

Um den Wandel und die Herausforderungen zu stemmen, sowie Fachkräfte für die Berufe zu gewinnen startete die Stammgruppe eine gemeinsame Kommunikationsoffensive unter dem Titel: «Wir gestalten Lebensräume: Das Ausbaugewerbe». 

Unter www.ausbaugewerbe.ch wird die Bedeutung der Teilbranche zusammengefasst und die verschiedenen Verbände präsentiert. Weiter ist geplant, zu aktuellen gesellschaftlich und politisch relevanten Themen, die das Ausbaugewerbe und Gebäudehülle betreffen, Stellung zu beziehen und sich entsprechend zu positionieren. 

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