Verbot für Handel mit illegal gefälltem Holz
Künftig soll illgal gefälltes Holz in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden dürfen. Das verlangt eine geplante Änderung des Umweltschutzgesetzes . Die Umweltkommission des Nationalrats (Urek) ist damit einverstanden. Wie die Parlamentsdienste mitteilten, hat sie der Revision mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Die Anpassung sieht vor, dass nur noch Holz in Verkehr gebracht werden darf, das vorgängig legal abgeholzt und gehandelt worden ist. Dafür müssen gewisse Sorgfaltspflichten eingehalten und Nachweise erbracht werden.Dabei will die Urek will sogar über den Vorschlag des Bundesrats hinausgehen. Sie fügte mit 16 zu 9 Stimmen eine Bestimmung in den Entwurf ein, welche die Händler verpflichtet, die Konsumenten über die Holzart und die Herkunft des Holzes zu informieren. Damit soll die bereits bestehende Deklarationspflicht weitergeführt werden.
Zudem will die Urek den Bundesrat ermächtigen, Anforderungen an das Inverkehrbringen von anderen Rohstoffen oder Produkten zur stellen. Er soll auch verbieten können, dass solche in Verkehr gebracht werden, falls deren Anbau, Abbau oder die Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder Ressourcen gefährdet. Damit zielt die Kommission auf das umstrittene Palmöl. Der Entscheid fiel jedoch knapp mit 12 zu 11 Stimmen aus, wie weiter aus der Mitteilung zu entnehmen ist.
Der Bundesrat hatte die Gesetzesänderung aufgrund von zwei Motionen ausgearbeitet. Anders als die EU kennt die Schweiz bislang keine gesetzliche Regelung, um gegen Holz aus illegalem Holzschlag vorzugehen. Die Motionen fordern eine gesetzliche Grundlage, die der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR entspricht. (sda/mai)