10:05 BAUBRANCHE

Verbandsbeschwerderecht: Revision findet bürgerlichen Anklang

Teaserbild-Quelle: SatyaPrem, pixabay.com, public-domain-ähnlich

Die Revision des Verbandsbeschwerderechts für kleinere Vorhaben in Bauzonen findet in der Vernehmlassung Anklang bei den bürgerlichen Parteien. Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen fürchten hingegen Folgen für das Zweitwohnungs- und das Raumplanungsgesetz. 

Die Änderung des Verbandsbeschwerderechts hatte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) aufgrund einer parlamentarischen Initiative des Mitte-Fraktionspräsidenten und Nationalrats Philipp Matthias Bregy (VS) angestossen. 

Künftig sollen kleinere Wohnbauprojekte vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen werden. Wer innerhalb der Bauzonen Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmetern plant, soll nicht länger dem Risiko einer Beschwerde vonseiten einer nationalen Umweltorganisation ausgesetzt sein. 

SVP setzt rote Linien 

Die SVP ist für diese Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts. Andere Änderungen lehnt sie ab. Konkret will sie keine Lockerungen bei geschützten Ortskernen, in unmittelbarer Nähe von kulturellen und geschichtlichen Stätten sowie bei nationalen, regionalen und lokalen Biotopen. Ausserhalb von Bauzonen soll das Verbandsbeschwerderecht uneingeschränkt gelten. 

Für die FDP baut die Änderung eine administrative Hürde ab, ohne dass besonders sensible Gebiete vom Naturschutz ausgenommen sind. Es gehe nicht um die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts, sondern um eine Flexibilisierung und Anpassung an die Verhältnismässigkeit. Zudem wünscht die Partei Präzisierungen, ob auch gemischte Bauten mit anderen Nutzungen wie Gastronomie oder Büros von Verbandsbeschwerderecht auszunehmen sind. 

Die Mitte bezeichnet die Revision als pragmatisch und nötig. Aktuell bestehe zwischen Verbänden und Privaten ein Ungleichgewicht. Zudem sei im Umweltschutzgesetz das Beschwerderecht auf Projekte mit Umweltverträglichkeitsprüfung beschränkt, im Natur- und Heimatschutzgesetz hingegen nicht. 

Die Grünen lehnen die Revision ab. Die Einschränkung würde rechtsstaatliche Grundsätze verletzen. Die Umsetzung des Natur- und Heimatschutzrechts würde geschwächt. Die Kernanliegen des Raumplanungs- und Zweitwohnungsartikels in der Verfassung würden ausgehöhlt. 

Die Grünliberalen verzichten aus Ressourcengründen auf eine Stellungnahme. Von der SP lagen bis am Dienstagnachmittag keine Antworten vor. 

Nur selten Beschwerden eingereicht

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz stellt sich gegen jegliche Ausnahmen vom Verbandsbeschwerderecht. Sie fragt sich, wie es mit der Umsetzung von Zweitwohnungs- oder Raumplanungsgesetz aussehe, wenn «kleinere Wohnvorhaben» von dem Recht ausgenommen würden. Zudem hätten die dazu berechtigten Verbände in der Vergangenheit nur selten Beschwerden eingereicht und mit diesen mehrheitlich Recht erhalten. 

Auch der Schweizer Heimatschutz lehnt die Revision ab. Bereits aktuell könnten die Verbände gegen kleinere Projekte innerhalb von Bauzonen nur eingeschränkt Beschwerde einlegen, etwa wenn eine Rückzonung angezeigt wäre. Die Auftrennung in grössere und kleinere Bauprojekte sei rechtsstaatlich irritierend und sachlich willkürlich. Nicht zuletzt würden 400 Quadratmeter Geschossfläche einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen entsprechen. 

Bewährtes Instrument der Rechtspflege

Der Schweizerische Gemeindeverband reagiert skeptisch. Das Verbandsbeschwerderecht ist für ihn ein bewährtes Instrument der Rechtspflege. Es sichert zivilgesellschaftlichen Interessen die Möglichkeit, sich in Bau- und Plangenehmigungsverfahren einzubringen. Bauvorhaben erhielten dank dem Recht auch politische Legitimität. 

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) findet, die Revision beseitige ein ungleiches Machtverhältnis zwischen Verbänden und Privaten. Das Beschwerderecht werde exzessiv und rein präventiv und somit missbräuchlich und gegen den Kernzweck eingesetzt. Die Beschwerden verhinderten darüber hinaus energetisch und raumplanerisch sinnvolle Verdichtungen. (sda/pb) 

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