14:28 BAUBRANCHE

Verbandsbeschwerde: Aargauer Regierung will Recht nicht beschneiden

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Umweltorganisationen sollen weiterhin gegen kleinere Projekte im Baugebiet eine Verbandsbeschwerde einreichen können. Der Aargauer Regierungsrat hat die von einer Kommission des Nationalrats vorgeschlagene Beschneidung des Verbandsbeschwerderechts abgelehnt. 

Baustelle für ein Einfamilienhaus

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Kleinere Wohnbauprojekte sollen künftig vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen werden. (Symbolbild)

Das Verbandsbeschwerderecht ermögliche, den öffentlichen Interessen im Rahmen einzelner Bewilligungsverfahren eine direkte Vertretung zu verschaffen, heisst es in der auf der Webseite des Kantons veröffentlichten Stellungnahme des Regierungsrats. Dem Instrument komme in dieser Form eine wichtige Funktion beim Vollzug des Rechts zu. 

Die Nationalratskommission begründe die geplante Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts mit einem vorhandenen Ungleichgewicht. Es fehlten aber jegliche Statistiken oder weitere Daten, die einen Handlungsbedarf aufzeigen könnten, heisst es in der Stellungnahme. 

Regierung sieht keine Probleme 

Nach Erfahrung des Regierungsrats stellt das Verbandsbeschwerderecht im Kontext der Bewilligung von kleineren und mittleren Wohnbauten innerhalb der Bauzone «keine relevante Grösse» dar. Daher bestehe kein Bedarf für die von der Nationalratskommission vorgeschlagene Regelung. 

Umweltschutzorganisationen haben heute das Recht, gegen Verfügungen in Erfüllung einer Bundesaufgabe im Natur-, Heimat- und Denkmalschutz Beschwerde zu erheben. Laut Parlamentskommission könnten sich aber bei kleineren Projekten Privatpersonen oder Familien mit professionellen Organisationen konfrontiert sehen. 

Kleinere Projekte ausgenommen 

Künftig sollen kleinere Wohnbauprojekte vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen werden. Bürger, die innerhalb der Bauzonen Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmetern planen, sollen nicht länger dem Risiko einer Beschwerde vonseiten einer nationalen Umweltorganisation ausgesetzt sein. 

Bestehen bleiben soll das Beschwerderecht in besonders sensiblen Gebieten wie geschützten Dorfkernen oder Biotopen – und bei allen Projekten ausserhalb der Bauzonen. Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) hatte die parlamentarische Initiative eingereicht. (sda)

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