Uvek will Abfall-, Altlasten- und Wasserbauverordnung ändern
Das Umweltdepartement will fünf Verordnungen zu Kehrichtverbrennungsanlagen, Abfallexporten, Altlastensanierung, Bodenbelastung und Hochwasserschutz ändern. Am Freitag hat es seine Vorschläge bis am 24. September in die Vernehmlassung geschickt.
Mit der Änderung der Abfallverordnung müssten die Kantone Massnahmen für die Entsorgungssicherheit durch die Kehrichtverbrennungsanlagen planen, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mitteilte. Dabei geht es etwa um die Sicherstellung von Chemikalien zum Betrieb.
In der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen präzisiert das Uvek die restriktive Liste von Abfällen, die exportiert werden dürfen. Brennbare Abfälle müssen in der Schweiz beseitigt werden, neu ebenfalls Pflanzenabfälle aus dem Gartenbau. Zur Wiederverwertung gesammelte Haushaltsabfälle dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Entsorgung im Ausland umweltverträglich erfolgt.
38'000 Standorte mit Altlasten
In der Schweiz gibt es 38'000 Standorte mit Altlasten, 4000 davon müssen saniert werden. In der Revision der Altlastenverordnung passt das Uvek die Grenzwerte an neue wissenschaftliche Erkenntnisse an, ab denen eine Sanierung erfolgen muss. Das betrifft zwölf Schadstoffe, darunter Arsen, Trichlorethen und Ethylbenzol.
Bei der Verordnung über den Schutz des Bodens aktualisiert das Uvek die Schwellenwerte für Quecksilber, PCB (polychlorierte Biphenyle), Dioxine und Furane. Zudem sollen die Kantone mutmasslich belastete Böden in Karten erfassen, so dass diese bei Bauvorhaben nicht verschleppt werden.
Mit der Totalrevision der Wasserbauverordnung präzisiert das Uvek das vom Parlament im März verabschiedete Wasserbaugesetz. Demnach muss der Schutz von Mensch und erheblichen Sachwerten vor Hochwasser risikobasiert erfolgen. Aktuell leben rund 20 Prozent der Bevölkerung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten.