Urner Regierung ist gegen höhere Entschädigung bei Enteignung
Landwirte, die im Kanton Uri Boden für Bauprojekte hergeben müssen, sollen für diese Enteignung nicht mehr Geld erhalten. Der Urner Regierungsrat lehnt es ab, die Entschädigung zu verdreifachen, wie es eine Motion aus dem Landrat fordert.
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Landwirte im Kanton Uri sollen höhere Entschädigungen bei Enteignungen erhalten. (Symbolbild)
Eingereicht haben den Vorstoss Vertreter sämtlicher Fraktionen. Sie fordern eine neue Regelung, damit künftig auch Kanton und Gemeinden bei Enteignungen das Dreifache des Schätzungswerts des Landes zahlen müssen. Dies ist auf Stufe Bund seit 2021 der Fall. Die Motionäre erhoffen sich dadurch, dass weniger Kulturland verbaut wird. Zudem sei eine höhere Abgeltung fair gegenüber den Enteigneten.
Der Urner Regierungsrat spricht sich in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gegen die Motion aus, er will es bei der aktuellen Entschädigung von 4 bis 12 Franken pro Quadratmeter belassen.
Gemäss der Bundesverfassung müsse Enteignung voll entschädigt werden, die dreifach höhere Entschädigung dagegen würde einen Gewinn bedeuten. Anders als das Bundesparlament, das eine verfassungswidrige Norm erlassen könne, müsse der Kanton die Verfassung bei Rechtserlassen beachten.
Kanton Schwyz will erhöhen
Aus rechtlicher Sicht erachte die Regierung eine dreifache Entschädigung daher als nicht angezeigt. Zudem befürchte sie eine Preissteigerung bei Landwirtschaftsland und eine Verteuerung von kantonalen und kommunalen Projekten, etwa beim Gewässer- oder Strassenbau. Es bestehe die Gefahr, dass Landbesitzer künftig eine Enteignung einer gütliche Einigungen vorziehen würden, was mehr Aufwand bedeute.
Rechtliche Bedenken hatte auch der Schwyzer Regierungsrat vorgebracht, als er sich im Juli mit einer gleichlautenden Motion konfrontiert sah. Gegen seinen Willen überwies der Kantonsrat das Anliegen aber, worauf die Regierung eine Erhöhung der Entschädigung von 15 bis 30 Franken pro Quadratmeter vorschlug.