Erleichterte Zwischennutzungen in Bern: Nun gibts auch Pro-Komitee
20 Tage vor der Abstimmung über neue Regeln für Zwischennutzungen in der Stadt Bern sind am Montag die Befürworter an die Öffentlichkeit getreten. Die neuen Regeln würden die Bürokratie vermindern und dazu beitragen, leere Liegenschaften zu vermeiden.
Quelle: Gabriel Diezi
Baustelle oberhalb der Berner Altstadt. (Symbolbild)
«Leerstände sind in der Stadt Bern, in der Raum Mangelware ist, nicht tragbar», schreibt das Pro-Komitee in einer Mitteilung vom Montag. Zwischennutzungen sowohl von Brachen als auch von Liegenschaften führten zur Belebung einer vielfältigen Stadt.
Das bisherige Verfahren zur Bewilligung von Zwischennutzungen habe meistens so lange gedauert, dass die Zwischennutzung keinen Sinn mehr ergeben habe oder die Interessenten bereits eine andere Lösung gefunden hätten. Die Vereinfachung des Verfahrens sei deshalb von öffentlichem Interesse.
«Endlose» Zwischennutzungen befürchtet
Das Pro-Komitee bilden mehrere links-grüne Parteien, die Bar- und Clubkommission Bern (Buck) sowie weitere Organisationen. Zu den Parteien gehören SP, Grüne, GFL und GLP. Vor einer Woche, Anfang November, war das Nein-Komitee an die Öffentlichkeit getreten.
Ihm gehören unter anderen der Gewerbeverband KMU Stadt Bern, der Hauseigentümerverband und der Handels- und Industrieverein Bern und Umgebung an. Das Komitee glaubt, dass die geplanten Änderungen zu «endlosen» Zwischennutzungen in der Stadt Bern führen könnten.
Klare Ja-Mehrheit im Stadtrat
Der Berner Stadtrat beschäftigte sich im Mai und August mit der Revision der städtischen Bauordnung, welche Zwischennutzungen erleichtern soll. Im April hatte die Stadtregierung bekanntgegeben, sie strebe dies an.
Heute entsprechen Zwischennutzungen häufig nicht den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und benötigen deshalb eine Ausnahmebewilligung. Die Hürden, eine solche zu erhalten, seien hoch, hiess es im Stadtrat.
Neu sollen für Zwischennutzungen unter bestimmten Voraussetzungen keine Ausnahmebewilligungen mehr erforderlich sein. Dies dann, wenn diese Nutzungen eine öffentliche Aufgabe erfüllen oder die betroffene Liegenschaft nicht mehr für die ursprünglich bewilligte Nutzung benötigt wird. Weiter dürfen nur bestehende Bauten umgenutzt oder leicht entfernbare Neubauten erstellt werden.
Im Stadtrat sprach sich eine klare Mehrheit für erleichterte Zwischennutzungen aus.
Insgesamt fünf Vorlagen
Zur Abstimmung kommt am 28. November eine zweite Änderung der städtischen Bauordnung: Es geht um die Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse in der unteren Altstadt. Über fünf Vorlagen entscheidet das Stadtberner Stimmvolk insgesamt.