Tiefergelegte Bauten in Muttenz wegen Bauzonenreglement
In Muttenz liegt das Parterre neuerer Bauten oft leicht unter dem gewachsenen Grund. Das Untergeschoss befindet sich so „in einer Art Badewanne“, deswegen müssen Regen- und Abwasser bei solchen Bauten ins höher gelegene Kanalisationsnetz abgepumpt werden. Dies stellt Basler Zeitung (BaZ) in ihrer aktuellen Ausgabe fest.
Schuld an „diesem schildbürgerhaften Verhalten“ sei das Zonenreglement, dass sich die Gemeinde 2005 habe, heisst es weiter. Mit dem Papier wollte man damals verhindern, dass Immobilieneigentümer den Grund aufschütten.
Laut dem Reglement muss die Fassadenhöhe ab dem Schnittpunkt der Fassade mit dem tiefsten Punkt des gewachsenen bzw. abgegrabenen Terrains bis zum Schnittpunkt der Fassade mit der Oberkante der rohen Dachkonstruktion gemessen werden. Das heisst, wer bauen will, misst die Höhe der Gebäudefassade ab dem tiefstgelegenen Punkt des Baufeldes. Laut BaZ läuft dies auf folgendes hinaus: Will man einen ebenerdigen Eingang erstellen, müsste man Grund aufschütten und kann so die vorgeschriebene Fassadenhöhe nicht mehr voll ausnutzen.
Hanspeter Jauslin, früherer Leiter der Abteilung Hochbau der Muttenzer Bauverwaltung, ärgert sich laut BaZ noch heute darüber, dass er nicht gegen die Einführung des Reglements hatte kämpfen können, weil er damals im Spital war. Er ist überzeugt, dass er den Muttenzern den Unsinn der neuen Vorgaben hätte aufzeigen können. Derweil sieht man es bei der Gemeindeverwaltung weniger problematisch. Bislang habe er noch keine konkreten Reklamationen erhalten, so der zuständige Gemeinderat Thomi Jourdan gegenüber der Zeitung. (mai)