15:06 BAUBRANCHE

Thurgau streicht drei Viertel von der Denkmalpflege-Inventarliste

Teaserbild-Quelle: JoachimKohlerBremen, Own work, wikimedia, CC BY-SA 4.0

Der Kanton Thurgau reduziert das Inventar der erhaltenswerten und geschützten Bauten massiv. Künftig umfasst das Inventar noch rund ein Viertel der bisher mehr als 32'000 Objekte. Das ist das Resultat einer Neuausrichtung der kantonalen Denkmalpflege. 

Ortskern von Ottoberg Kanton Thurgau

Quelle: JoachimKohlerBremen, Own work, wikimedia, CC BY-SA 4.0

Blick auf den Ortskern von Ottoberg in der Gemeinde Märstetten im Thurgau. Ottoberg ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz aufgelistet. (Schmuckbild)

Die Denkmalpflege handle künftig nach dem Grundsatz «weniger ist mehr», schrieb der Kanton Thurgau am Donnerstag in einer Mitteilung. Es sollen eine kleinere Anzahl Bauten, dafür vermehrt Ortsbilder geschützt werden. 

Mit dieser Neuausrichtung der Denkmalpflege verkleinert sich das Inventar an erhaltenswerten und geschützten Bauen im Thurgau deutlich. Die Denkmalpflege fokussiere ihre Arbeit künftig auf das Wesentliche, liess sich der zuständige Regierungsrat Dominik Diezi (Mitte) in der Mitteilung zitieren.

Gemäss aktuellem Stand wird das Inventar der erhaltenswerten und schützenswerten Bauten (IDEGO) künftig noch rund einen Viertel der bisherigen Anzahl Objekte umfassen. Eine unabhängige Fachkommission überprüfe die Objekte nach wissenschaftlichen Kriterien, stufe sie neu ein und sorge dafür, dass keine wichtigen Objekte vergessen würden, heisst es weiter. 

Nur noch wichtiges baukulturelles Erbe 

Künftig würden so nicht mehr alle älteren Bauten aufgeführt werden, sondern noch «die wichtigen Zeugen des baukulturellen Erbes». Dadurch würden nur noch Objekte mit ausgewiesenen Denkmaleigenschaften im Inventar erhalten sein. Für jedes Objekt werde festgehalten, ob es von nationaler, kantonaler oder kommunaler Bedeutung sei.

Für Objekte von nationaler und kantonaler Bedeutung soll neu der Kanton, für Objekte von kommunaler Bedeutung sollen die Gemeinden zuständig sein. Eine entsprechende Gesetzesanpassung ist gemäss Mitteilung in Vorbereitung. Voraussichtlich Anfang 2027 sollen die neuen Bestimmungen in Kraft treten. 

Ist ein Objekt im IDEGO enthalten, ist es gemäss Mitteilung aber noch nicht automatisch unter Schutz gestellt. Es gilt erst eine Schutzvermutung. Eine Überprüfung dieses Status erfolgt, sobald Renovationen, andere bauliche Massnahmen oder eine Handänderung der Liegenschaft anstehen. 

Die Denkmalpflege war im Thurgau mehrfach Gegenstand politischer Diskussionen. Mit der Neuausrichtung reduziert sich nun ihre Einflussnahme auf einen beträchtlichen Teil der historischen Bauten. (sda/pb)

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