Thurgau: Eigentümer müssen Mehrwert bei Umzonungen nicht abgeben
Um die Zersiedelung zu stoppen, sollen Thurgauer Dörfer und Städte verdichtet werden. Der Mehrwert bei Um- oder Aufzonungen wird allerdings nicht abgeschöpft. Der Thurgauer Grosse Rat hat heute Mittwoch eine entsprechende Motion mit 76 gegen 34 Stimmen abgelehnt.
Gewinnt ein Grundstück bei einer Einzonung an Wert, muss der Eigentümer 20 Prozent des Mehrwerts abgeben. Einzonungen von Nichtbaugebieten seien im Thurgau künftig aber eher die Ausnahme, schreiben die Urheber der Motion mit dem Titel "Gleichbehandlung gleicher Planungsvorteile", welche verschiedenen Parteien angehören. Der Mehrwert infolge Aufzonung oder Umzonung bleibe vollumfänglich beim Liegenschaftenbesitzer. Dies sei ungerecht, begründeten die Motionäre. Bei Um- und Aufzonungen entstünden der öffentlichen Hand nämlich zusätzliche Aufwendungen, zum Beispiel durch einen grösseren Schulraumbedarf oder den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Durch die Mehrwertabgabe könnte dieser Zusatzaufwand wenigstens teilweise finanziert werden.
Die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rats und die Regierung wollten nichts von der Mehrwertabgabe wissen. Eine neue Abgabe würde das Ziel der inneren Verdichtung der Zentren torpedieren, argumentierten die Gegner. Wenn Grundeigentümer eine Abgabe leisten müssten, wären sie kaum mehr an planerischen Massnahmen interessiert - vor allem dann nicht, wenn sie in nächster Zeit gar kein Bauvorhaben realisieren wollten.
Bei der Mehrwertabschöpfung auf Einzonungen erfülle der Thurgau lediglich die bundesrechtlichen Mindestanforderungen. Dies sei politisch so gewollt, sagte Baudirektorin Carmen Haag (CVP). Eine Ausdehnung der Abgabe auf Um- und Aufzonungen zu berechnen wäre zudem schlicht nicht möglich, begründete die Baudirektorin die Ablehnung der Motion. (sda)