Stromversorger müssen sich künftig an Cybersicherheits-Standards halten
In Zukunft müssen sich die wichtigsten Stromversorgungsunternehmen an Minimalstandards für Cybersicherheit halten. Der Bundesrat hat heute vier Energie-Verordnungen per 1. Juli in Kraft gesetzt.
Die angepasste Stromversorgungsverordnung (StVV) soll den Schutz vor Cyberangriffen auf Stromproduzenten, Netzbetreiber und Stromdienstleister stärken.
Die angepasste Energieförderungsverordnung (EnFV) legt
einen Höchstbeitrag für Investitionsbeiträge für Biogasanlagen fest,
wie dies bereits heute fpr Holzkraftwerke, Kehricht- und
Schlammverbrennungsanlagen sowie Klärgas- und Deponiegasanlagen der
gilt. Zudem werden die Höchstbeiträge bei den Holzkraftwerken
heruntergesetzt.
Mit der angepassten Kernenergieverordnung (KEV) wird das Eidgenössische
Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) beauftragt, den Nachweis der
Langzeitsicherheit der Tiefenlager für Atommüll in seinen
Richtlinien
zu regeln. Damit werde in der Verordnung die bestehende Praxis des Ensi
nachvollzogen, heisst es in der Medienmitteilung.
Zugem dürfen gemäss der geänderten Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) Montage-Elektriker
neu in bewohnten oder in ihrem Eigentum stehenden Wohnräumen und in den
zugehörigen Nebenräumen Installationsarbeiten vornehmen. Bisher durften
dies nur befugte Fachpersonen. (sda/mai)