13:47 BAUBRANCHE

Strengere Vorschriften für Bauten und Anlagen im Kanton Basel-Stadt

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Nachdem der Regierungsrat die revidierte Energieverordnung verabschiedet hat, gelten künftig im Kanton Basel-Stadt strengere Vorschriften. Gleichzeitig will der Kanton die Förderung von erneuerbaren Energien und Energiesparmassnahmen ausbauen.

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Der Kanton Basel Stadt verlangt, dass bei Neubauten die Gebäudisolationen zehn Prozent bessere Werte erreichen, als die Musterschriften vorgeben.

Mit der revidierten Verordnung überführt der Regierungsrat das ursprünglich auf drei Jahre angelegte Gesamtsanierungsprogramm in das ordentliche Recht. Ausserdem will er mit der neuen Energieverordnung die Vorgaben des seit Januar 2009 geltenden Energiegesetzes präzisieren. Ziel dabei sind laut Medienmitteilung des Regierungsrates ein optimaler Wärmeschutz von Neubauten, eine optimierte Haustechnik sowie die Förderung von erneuerbaren Energien und Sparmassnahmen. Mit der neuen Gesetzgebung behalte der Kanton Basel Stadt seine schweizweite Pionierrolle im Bereich Umwelt und Energie, heisst es weiter in der Mitteilung. (mai/pd)

Die revidierte Energieverordnung

Anforderungen an Neubauten

Gebäudeisolationen müssen in Basel-Stadt zehn Prozent bessere Werte erreichen, als die Mustervorschriften verlangen. Hauseigentümer erhalten zudem Förderbeiträge, wenn sie freiwillig über diese Vorschriften hinausgehen, etwa indem sie den Minergie-P-Standard erfüllen. Ein Neubau soll künftig in Basel nur noch rund drei Liter Öl pro Quadratmeter verbrauchen. Im Rest der Schweiz sind es rund vier Liter (Altbauten verbrauchen bis über 20 Liter).

Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz

Kühl- und Klimaanlagen dürfen nur ausnahmsweise eingesetzt werden. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen, und sie sollen vorzugsweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zudem muss die Bauherrschaft neu im Baugesuch auch nachweisen, dass Massnahmen gegen die Sonneneinstrahlung ergriffen wurden (zum Beispiel mit guten Isolationen oder der Beschattung von Fensterflächen).

Anteil erneuerbare Energien

In Neubauten und beim Ersatz der entsprechenden Anlagen muss Warmwasser zu mindestens 50 Prozent mit erneuerbarer Energie erwärmt werden. Diese Regel gilt bei allen Bauten, die an die Fernheizung angeschlossen werden, als erfüllt. Andere können das Ziel beispielsweise mit Sonnenkollektoren auf dem Dach oder mit Wärmepumpen erreichen.

Neugestaltung der Förderung

Die Beiträge zur Förderung erneuerbarer Energien sind auf das in der ganzen Schweiz verbreitete "harmonisierte Fördermodell" ausgerichtet worden - allerdings mit höheren Ansätzen als in den anderen Kantonen. Zudem hängen die Beiträge nicht mehr wie bisher von der eingesparten Energie ab, sondern werden an die Investitionskosten gebunden und betragen bis zu 40 Prozent der Investitionen.

Für die energetische Sanierung von Gebäuden gilt neu das Sanierungsprogramm der Kantone (das von der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe profitiert). Wer indessen - sei es auf ein Mal oder in mehreren Teilschritten - eine Gesamtsanierung seines Hauses macht, erhält dafür vom Kanton einen Bonus, der im Idealfall dreimal höher ausfällt als alle Förderbeiträge für die einzelnen Massnahmen zusammen. Bis zu einem Drittel der Umbaukosten kann ein innovativer Bauherr so decken. (pd)

Weitere Informationen unter: www.energie.bs.ch

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