Strafanzeige gegen zwei Mitarbeiter
Unregelmässigkeiten in Abrechnungen der Immobilienbewirtschaftung der Stadt Zürich (Immo) führen zu Strafanzeigen gegen zwei Mitarbeiter.
Das interne Kontrollsystem der Immo habe bei einer routinemässigen Kontrolle zum Beschaffungswesen bei zwei Mitarbeitenden Unregelmässigkeiten entdeckt. Dies schreibt das Stadtzürcher Hochbaudepartement in einer Medienmitteilung. Eine genaue Prüfung zeige, dass strafrechtlich relevante Verfehlungen nicht auszuschliessen seien, heisst es weiter. Nun hat die Immo Strafanzeige gegen die fehlbaren Mitarbeiter erstattet. Die Staatsanwaltschaft I führt gegen die beiden Mitarbeitenden ein Strafverfahren durch.
Die Immobilienbewirtschaftung ist eine Abteilung des Hochbaudepartementes. Dieses ist zuständig für das Gebäude-Managementes von städtischen Liegenschaften wie Verwaltungsgebäude, Schulhäuser, Sportanlagen und Kulturbauten. Durch diese Abteilung können Sanierungs-, Unterhalts- und kleinere Renovationsaufträge vergeben werden. Grosse Aufträge und Bauten werden dagegen direkt durch das Amt für Hochbauten betreut.
Wegen der laufenden Untersuchung werden keine weiteren Angaben zum Umfang der allfälligen Verfehlungen gemacht - auch nicht zum Bereich, in dem die mutmasslich fehlbaren Mitarbeiter tätig sind. (mai/sda)