Stimmvolk entscheidet voraussichtlich über Anpassungen am Mietrecht
Das Stimmvolk kann sich voraussichtlich zu den vom Parlament in der Herbstsession beschlossenen Anpassungen im Mietrecht äussern. Der Mieterinnen- und Mieterverband hat nach eigenen Angaben genügend Unterschriften für ein Doppel-Referendum gesammelt. Einreichen will er diese aber erst im Januar.
Gemäss dem erneuerten Mietrecht sollen Hausbesitzer künftig einer Untervermietung von Räumlichkeiten explizit schriftlich zustimmen müssen. Halten die Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht ein, sollen Vermieter überdies ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten. Begründet wurde dies unter anderem mit um sich greifenden Untervermietungen über die Plattform Airbnb, vor allem in Städten.
Die zweite Neuerung betrifft den Eigenbedarf. Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem "dringenden" Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer "einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf" geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon schnellere Verfahren bei Streitigkeiten.
MV sammelt 60'000 Unterschriften für Referenden
Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) wehrt sich gegen solche Pläne. Es seien landesweit je 60'000 Unterschriften gesammelt worden, die noch beglaubigt werden müssten, teilte der MV heute Montag mit. Für das Zustandekommen der Referenden nötig sind je 50'000 Unterschriften. Der Verband will mit Blick auf den Abstimmungskampf weitersammeln und die Unterschriften Mitte Januar einreichen. "Das ist ein starkes Zeichen", so Verbandspräsident und Ständerat Carlo Sommaruga (SP/GE). Viele seien besorgt über die angespannte Lage auf dem Mietwohnungsmarkt und sagten deshalb klar Stopp dazu, dass man Mieterinnen und Mieter künftig einfacher aus der Wohnung werfen könne.
Die vom MV bekämpften
Entscheide fällte das Parlament in der vergangenen Herbstsession. Der
eine sieht vor, dass einer Untervermietung von Räumlichkeiten
Vermieterinnen und Vermieter neu explizit schriftlich zustimmen müssen. (mai/sda)