Steiner erhält Verlängerung der Nachlassstundung
Dem Zürcher Immobiliendienstleister Steiner wurde vom Bezirksgericht Zürich eine Verlängerung der Nachlassstundung gewährt. Damit erhält die Firma weitere vier Monate Zeit.
Quelle: Steiner AG
Hauptsitz der Steiner AG in Zürich.
Die Verlängerung dauert bis zum 7. Februar 2025, wie aus einer Meldung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom Donnerstag hervorgeht. Steiner hatte im Juni die Nachlassstundung beantragt und dies mit einem «Liquiditätsengpass, der die Geschäftstätigkeit gefährde» begründet. Der Engpass sei durch «unvorhersehbare Entwicklungen» im Zusammenhang mit «einigen wenigen Bauprojekten» entstanden.
Streit mit Spital Wetzikon
Der Konzern lag zuletzt insbesondere mit dem Spital Wetzikon quer, wo die Arbeiten am Neu- und Erweiterungsbau im Mai eingestellt worden waren. Dies als Folge der Kündigung der Steiner AG als Generalunternehmerin. Der Neubau ist erst zu 70 Prozent fertig.
Die Spitalbetreiberin Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO) AG steht seit Anfang Mai selber in Nachlassstundung. Sie kritisierte die ausgestiegene Generalunternehmerin Steiner scharf.
Dass das Bauunternehmen den Vertrag gekündigt habe, sei widerrechtlich, erklärte die GZO Mitte Mai. Ob die Sache vor Gericht endet, ist noch offen. Steiner wiederum warf der GZO vor, sie habe seit April 2024 die vertraglich geschuldeten Zahlungen nicht mehr geleistet.
Position der Gläubiger stärken
Steiner will mit der Nachlassstundung insbesondere die Position der Gläubiger stärken. Der Zahlungsaufschub verschaffe dem Unternehmen Zeit, um «Lösungen für Zahlungsverzögerungen von Kunden aus früheren Projekten im Baubereich» zu erarbeiten, hiess es damals.
Die Steiner AG gehört seit 2010 zur indischen Hindustan Construction Company Ltd. mit Sitz in Mumbai. (awp sda pb)