16:51 BAUBRANCHE

Ständeratskommission knapp für Hauseigentümer-Initiative

Bausparen über Steuerabzüge ist in der Ständeratskommission umstrittener als im Nationalrat. Während die grosse Kammer zwei entsprechende Initiativen dem Stimmvolk zur Annahme empfiehlt, will die ständerätliche Wirtschaftskommission nur eines der beiden Anliegen befürworten.

Mit fünf gegen fünf Stimmen bei zwei Enthaltungen und Stichentscheid der Präsidentin empfiehlt die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) ihrem Rat die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" des Schweizer Hauseigentümerverbandes (HEV) zur Annahme, wie die Parlamentsidienste am Dienstag mitteilten.

Die knappe Mehrheit der Befürworter ist der Ansicht, dass dank des steuerlich begünstigten Bausparens die Wohneigentumsquote in der Schweiz erhöht werden könne. Insbesondere jungen Familien könne der Erwerb eines Eigenheims erleichtert werden. Die so ausgelösten Bau-Investitionen würden die Steuerausfälle wieder wettmachen.

Die Minderheit hielt dagegen, dass die bereits heute bestehenden Steuerbegünstigungen der Zweiten und Dritten Säule ausreichten. Die Bauspar- Vorschläge seien nicht effizient, da vor allem Leute davon profitieren würden, die sowieso ein Eigenheim erwerben würden. Die Gefahr bestehe, dass die Bodenpreise künstlich erhöht würden. Zudem laufe ein weiterer Steuerabzug den Bestrebungen zuwider, das Steuersystem zu vereinfachen. Dieses Argument führt die WAK vor allem gegen das zweite Volksbegehren ins Feld, der Bauspar-Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SFGB).

Da die Kantone bei Annahme dieser Initiative wählen könnten, ob sie das Bauspar- Modell einführen wollen, würde dies zu neuen formalen Ungleichheiten zwischen den kantonalen Steuersystemen führen. Die WAK empfiehlt ihrem Rat mit acht gegen vier Stimmen bei einer Enthaltung, die SFGB-Initiative abzulehnen.

Der Ständerat wird bei der Beratung der zwei Volksbegehren in der Sommersession auch einen Minderheitsantrag beurteilen müssen, der der HEV-Initiative einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe gegenüberstellen will.

Dieser Gegenvorschlag, den die WAK mit sieben gegen fünf Stimmen bei einer Enthaltung ablehnt, würde weitgehend dem HEV-Vorschlag entsprechen. Jedoch würde er keine Befreiung des Sparkapitals und dessen Zinserträgen von Vermögens- und Einkommenssteuer vorsehen. (sda)

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