10:29 BAUBRANCHE

Ständeratskommission für Staatshilfen für angeschlagene Stahlwerke

Teaserbild-Quelle: Luca Upper, Unsplash

Wie der Nationalrat will auch die zuständige Ständeratskommission wirtschaftlich angeschlagene Betriebe der Stahl- und Aluminiumproduktion staatlich unterstützen. Die Auflagen dafür sollen aber verschärft werden. Über das dringliche Gesetz entscheidet der Ständerat am Montag.

Gemäss der am Freitag aufgeschalteten Gesetzesfahne unterstützt eine Mehrheit der 13-köpfigen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) die vom Nationalrat am vergangenen Dienstag angenommene Vorlage im Grundsatz. Eine Minderheit von fünf Urek-S-Mitgliedern aus den Reihen der Mitte, FDP und SVP möchte dagegen nicht auf die dringlichen Überbrückungshilfen eintreten.

Kurz gesagt sollen Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien «von strategischer Bedeutung» unter Auflagen finanziell entlastet werden. In Medienberichten zu den Unterstützungsplänen genannt wurden Stahl Gerlafingen im Kanton Solothurn, Swiss Steel in Emmenbrücke LU und die Walliser Aluminiumgiesserei Novelis. Ihnen soll während vier Jahren - zwischen 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2028 - ein Teil der Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes erlassen werden.

Das Thema war in der grossen Kammer kontrovers und zuweilen emotional diskutiert worden. Letztlich stimmten SP und Grüne, die Mehrheit der Mitte-Fraktion sowie einzelne Mitglieder der SVP- und der FDP-Fraktion für die Staatshilfen. Die GLP war geschlossen dagegen, die SVP- und die FDP-Fraktion mehrheitlich.

Strenge Auflagen

Die Mehrheit der Urek-S schlägt verschiedene Änderungen vor. So will sie die Bedingungen konkretisieren und verschärfen, welche die Unternehmen erfüllen müssen, um unterstützt zu werden. So müssen die Elektrizitätskosten beispielsweise mindestens fünf Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen.

Die Unternehmen müssen zudem am Emissionshandelssystem der Schweiz teilnehmen, die Erhaltung des Schweizer Produktionsstandorts anhand eines Geschäftsplans aufzeigen und einen Netto-Null-Fahrplan erarbeiten. Zudem müssen alle Kader- und Verwaltungsratsmitglieder während der staatlichen Unterstützung auf Boni verzichten.

Schliesslich soll der Bund nur einspringen, wenn der Standortkanton des Unternehmens ebenfalls Finanzhilfen gewährt. Diese müssen mindestens die Hälfte der jeweiligen Reduktion des Netznutzungsentgelts betragen. Der Bundesrat soll weitere Kriterien festlegen können. (sda)

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