Ständerat will keine neuen Massnahmen zur Steuerung der Mietzinse
Mit dem Wohnen und den Mietzinsen hat sich der Ständerat wie schon der Nationalrat in einer ausserordentlichen Session befasst. Neue Massnahmen gegen die steigenden Mieten aus der Feder der Grünen und der SP lehnte auch er allesamt ab.
So verlangte etwaHans Stöckli (SP/BE) regelmässige Mietpreiskontrollen. Bei einem Grossteil der Mietzinse handle es sich um missbräuchliche Mietzinsen. Gemäss Verfassung sei dies verboten. Stöckli erachtet es daher als nötig, dass die Mieten regelmässig kontrolliert werden. Der Rat lehnte dies mit 31 zu 10 Stimmen ab. Derweil wollte Maya Graf (Grüne/BL) preisgünstige und gemeinnützige Wohnungen fördern: Im Wohnraumförderungsgesetz gäbe es bereits Massnahmen, mit welchen Bauprojekte gefördert werden könnten. Man müsse sie nur umsetzen, was mit der Motion erreicht werden sollte. Der Rat wies auch diese Motion ab, mit 25 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Auwirkungen der Refernzzinssatzerhöhungen auf Mieten reduzieren
Ebenfalls
abgelehnt - mit 30 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung respektive 31 zu 9
Stimmen bei einer Enthaltung - hat der Rat die Motionen von Carlo
Sommaruga (SP/GE) und Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU). Sommaruga
verlangte Massnahmen, damit die Auswirkungen der
Referenzzinssatzerhöhungen auf die Mieten reduziert werden. Crevoisier
Crelier wollte ein Moratorium für Mietzinserhöhungen. Dazu verwies Bundesrat
Guy Parmelin auf die Herausforderungen beim Bauen, zum Beispiel durch
Einsprachen. Die Zeit, in der eine Baubewilligung erteilt werde, habe
sich in einem Jahr verdoppelt. "Das hilft nicht", so Parmelin. Aus einem wegen
solcher Herausforderungen einberufenen Runden Tisch sei ein
Massnahmenplan resultiert, der jetzt in der Vernehmlassung sei. Er solle
im kommenden Jahr verabschiedet werden.
Nur zulässige Mietzinsrendite wird geklärt
Einen
"kleinen Schritt", wie es Stöckli nannte, machte der Rat hingegen mit der
Annahme einer Motion ausserhalb der gesonderten Debatte. Diese verlangt,
dass der Bundesrat Rechtssicherheit bei der Höhe der erlaubten
Mietzinsrendite schafft. Es sei im Interesse der Mieterschaft und der
Vermieterschaft, hier in absehbarer Zeit eine verlässliche Antwort zu
haben, sagte Motionär Stefan Engler (Mitte/GR). Die Frage stellt sich angesichts des steigenden Referenzzinssatzes. Denn Seit
Oktober 2020 darf gemäss einem Bundesgerichtsentscheid der Ertrag den
Referenzzins um 2 Prozent übersteigen, sofern der Referenzzins 2 Prozent
oder weniger beträgt. Derzeit liegt der Referenzzins bei 1,5. "Wir alle
wissen, dass der Referenzzinssatz weiter steigen wird", sagte Daniel
Fässler (Mitte/AI). Es sei davon auszugehen, dass der Schwellenwert von 2
Prozent erreicht werde. Der Ständerat nahm die Motion ohne Gegenstimme an.
Einsprachen gegen Bauprojekte verteuern?
Ausserdem mus der Bundesrat auf Antrag des Nationalrats am Vortag prüfen,
ob die Bautätigkeit gefördert werden kann, indem Einsprachen
kostspieliger werden. Diese würden die Investoren abschrecken und
Bauprojekte verzögern oder verhindern. Der Nationalrat stimmte einem
entsprechenden Postulat oppositionslos zu. (sda/mai)