Stadt Zug: Volk stimmt über Hochhausreglement ab
Die Linke des Grossen Gemeinderats der Stadt Zug beantragte an der gestrigen Sitzung das Behördenreferendum gegen das Hochhausreglement. Damit kommt es noch dieses Jahr zu einer Volksabstimmung.
Das Hochhausreglement der Stadt Zug ist ein Zankapfel im Parlament. Das war auch an der gestrigen Sitzung des Grossen Gemeinderats nicht anders. Wie es in einer Mitteilung heisst, wurde vor allem über die Ausdehnung der Hochhauszonen, die maximal zulässige Höhenentwicklung und die maximal zulässigen Grundflächen gestritten. Konkret beschlossen die Räte unter anderem folgendes: In der Hochhauszone I (links und rechts der Baarerstrasse, von der Gotthardstrasse bis zur Feldstrasse sowie im Gebiet Dammstrasse) kann überall bis zu 80 Meter in die Höhe gebaut werden, aber nur, wenn das Projekt «besonders gute städtebauliche Leistungen nachweist». Ansonsten gilt eine maximale Höhe von 60 Metern. Die Hochhauszone III entlang der Ostseite der Bahngleise wird der Hochhauszone II zugewiesen, womit die Maximalhöhe von 50 auf 60 Meter steigt. Auf dem Areal des Metalli-Centers dürfen keine 80-Meter-Türme realisiert werden. Aus dem Reglement gestrichen wurde die maximale Grundfläche für ein Hochhaus von 600 Metern.
Nach der Debatte stimmte der Grosse Gemeinderat dem Hochhausreglement zu, aber die Linke beantragte das Behördenreferendum, das dann auch beschlossen wurde. Somit kommt es zu einer Volksabstimmung, und zwar laut Mitteilung noch in diesem Jahr. (mt/pd)
Weiterer Artikel zum Thema: