13:08 BAUBRANCHE

Stadt Zürich beansprucht 12 Millionen Franken

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Der Konflikt um die Mehrkosten beim Bau des Letzigrund-Stadions in Zürich eskaliert: Die Stadt Zürich nimmt die Gewährleistungsgarantie in Anspruch und verlangt von Implenia als Erbauerin des Stadions 12 Millionen Franken.

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Nach Ansicht von mehreren Experten waren die Stützen für das Stadiondach nicht notwendig.

Die Stadt Zürich hat im Streit mit dem Baukonzern Implenia um die Mehrkosten des Stadions Letzigrund die Eskalationsschraube angezogen: Sie nimmt die so genannte Gewährleistungsgarantie (siehe Box «Stichwort») in Anspruch und erzwingt so die Zahlung von 12 Millionen Franken. Öffentlich gemacht hat dies nicht etwa die Stadt Zürich, sondern der betroffene Baukonzern in einem Communiqué.

Konflikt um Mehrkosten

Zur Erinnerung: Der Bau des Letzigrund-Stadions hatte 37 Millionen Franken mehr gekostet als die ursprünglich veranschlagten 120 Millionen Franken. Von diesen Mehrkosten hatte Implenia neun Millionen selbst übernommen und stellte 22,9 Millionen der Stadt in Rechnung. Begründung: Während der fortgeschrittenen Bauphase hatte die Stadt Zürich fast 1400 Planungsanpassungen und Änderungswünsche verlangt, die nach Aussage des Baukonzerns zu Mehrkosten geführt habe. Implenia hat unterdessen den ausstehenden Betrag vor Gericht eingefordert. Doch bis zu einer ersten Gerichtsverhandlung werden mehrere Jahre vergehen.

Vermeintliche Sicherheitsmängel

Derweil versuchte die Stadt Zürich die Aufmerksamkeit auf ein anderes Thema zu lenken: Anfang Juni verkündete der frisch gewählte Zürcher Hochbauvorsteher André Odermatt, das Stadion weise viele Material- und Fertigungsmängel auf und das Vertrauen in Implenia als Totalunternehmerin sei deshalb nicht mehr intakt. Die Tragfähigkeit des Stadiondachs wurde in Zweifel gezogen, das Stadion zeitweise geschlossen und Hilfsstützen montiert. Gleichzeitig gab Odermatt bekannt, die Stadt werde nun das Stadion in Eigenregie sanieren.

Experten stützen Implenia

Nur Pech, dass kurz darauf Implenia drei renommierte Experten aufbieten konnte, die öffentlich erklärten, das Stadion sei nach den Regeln der Baukunst erstellt worden und weise keine sicherheitsrelevanten Mängel auf. Mehr noch: Die Experten monierten, die auf Anordnung der Stadt Zürich aufgestellten Hilfsstützen könnten die Tragkonstruktion des freitragenden Stadiondachs beeinträchtigen und unbekannten Belastungen aussetzen. Sie forderten deshalb die sofortige Entfernung der Stützen. Die Stadt Zürich liess hingegen zuerst die vermeintlichen Mängel beheben, Belastungstests durchführen und erst danach die Hilfsstützen entfernen. Implenia stellt sich deshalb auf den Standpunkt, dass die Kosten der Schliessung des Stadions und der Abstützung des Daches von der Stadt zu berappen sind. Vor kurzem hat der Baukonzern, der die Entfernung der Hilfsstützen vorgenommen hat, der Stadt eine Rechnung in unbekannter Höhe zugestellt.

Stadt muss dem Geld nicht nachrennen

Die Gewährleistungsgarantie ist Bestandteil des Totalunternehmervertrags, den die Stadt Zürich und Implenia über die Erstellung des Letzigrundstadions seinerzeit abgeschlossen haben. Diese Form der Garantie hat für die Stadt einen grossen Vorteil: «Für die Stadt Zürich erhöht die Gewährleistungsgarantie die Sicherheit, ohne die Mängel an einem Bauwerk im Detail nachweisen zu müssen. Wir müssen also dem Geld nicht nachrennen», sagt Urs Spinner, Sprecher des Hochbaudepartements.

Mit dem Rückgriff auf die Gewährleistungsgarantie will die Stadt Zürich das Geld für die in Eigenregie ausgeführten Reparaturen, Mängelbehebungen und Belastungstests sicherstellen, betonte Spinner. Noch seien aber die 12 Millionen Franken nicht in die Zürcher Stadtkasse geflossen. Die Stadt habe lediglich ihren Anspruch bei der Garantin (siehe Box «Stichwort») Axa Winterthur geltend gemacht. Theoretisch könne Implenia gegen diesen Zugriff klagen, sei aber in einem solchen Fall beweispflichtig, sagte Spinner. Pikant: Die Garantiefrist ist Anfang Jahr abgelaufen. Der Totalunternehmervertrag sieht aber vor, dass die Stadt Zürich als Auftraggeberin die Frist einseitig um ein Jahr verlängern kann. Dies hat sie im Februar auch getan.

Damit ist der Zwist um die Kosten des Letzigrund-Stadions um eine Facette reicher: Es geht nicht nur um die Frage, wer für die Mehrkosten von rund 23 Millionen Franken aufkommen muss und ob die beanstandeten Mängel sicherheitsrelevant waren, sondern auch noch, ob die Gewährleistungsgarantie zu Recht beansprucht wird. Sicher ist aber eines: Das Letzigrundstadion war weder für die Stadt Zürich noch für Implenia ein gutes Geschäft. Massimo Diana

Stichwort

Die Gewährleistungsgarantie dient der Sicherung der Kosten für die Mängelbehebung und muss in der Regel für fünf Jahre erbracht werden, bei Fassaden und Flachdächern für zehn Jahre. Die Gewährleistungsgarantie ersetzt den Barrückbehalt und ist heute praktisch ausschliesslich so formuliert, dass der Garant, das heisst die Bank oder die Versicherung, auf erstes Auffordern die Garantiesumme auszahlen muss, ungeachtet des Werkvertrags und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einsprachen. (md)

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