Stadt Luzern schafft Grundlage für Verdichtung in Littau
Die Stadt Luzern führt die Bau- und Zonenordnung von Littau und Luzern zusammen und ermöglicht damit mehr verdichtetes Bauen. Gleichzeitig erlässt sie neue Vorgaben zur Qualität und Nachhaltigkeit der baulichen Entwicklung.
Quelle: Freaktalius, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Luftbild der Stadt Luzern. (Symbolbild)
Heute leben auf dem gesamten Stadtgebiet 83'000 Menschen, bis 2035 dürften es 4000 mehr sein. Vor diesem Hintergrund schickte sich die Stadt 2018 an, die Bau- und Zonenordnungen von Littau und Luzern zusammenzuführen, nachdem die Gemeinden 2010 fusioniert hatten.
Keine neuen Einzonungen vorgesehen
Insbesondere im neuen Stadtteil Littau strebt die Stadt Auf- und Umzonungen an, wie sie am Dienstag anlässlich der öffentlichen Auflage von Bau- und Zonenreglement und Zonenplan mitteilte. Dort habe man über 1500 Parzellen überprüft, sagte Daniel Rudin, Leiter Nutzungsplanung bei der Stadt Luzern, vor den Medien.
Neue Einzonungen seien keine vorgesehen, die Überbauungsziffer und die Gesamthöhe von Gebäuden habe man aber so festgelegt, dass durch eine innere Verdichtung mindestens das gebaut werden könne, was bereits heute stehe, teilweise aber auch mehr.
Zum Ausmass des neu geplanten Bauvolumens konnten die Verantwortlichen keine konkreten Angaben machen. 2018 hatte die Stadt geschrieben, die rechtskräftigen Bauzonen könnten rund 93'000 Personen fassen.
Neue Wohnungen bei Bahnhof Littau ermöglichen
Fest steht, dass etwa das Gebiet um den Bahnhof Littau von der Arbeits- in die Wohn- und Arbeitszone verschoben werden soll, um dort neue Wohnungen und Arbeitsplätze zu ermöglichen. Auch das Gebiet Thorenberg als «neuer Stadteingang» soll städtebaulich entwickelt werden, dafür soll ein Bebauungsplan sorgen. Von den über 80 Gestaltungsplänen werden fast 60 aufgehoben.
Im Stadtteil Luzern will der Stadtrat das Schrebergarten-Areal Urnerhof beim Sedel umzonen, nachdem das Projekt «Spange Nord» des Kantons sistiert wurde. Geplant sind dort 200 gemeinnützige Wohnungen, anders als ursprünglich gedacht, sollen auf dem städtischen Areal sämtliche Wohnungen gemeinnützig sein und nicht bloss die Hälfte.
Neu aufgenommen wurde auch eine Grünzone bei der Reussinsel, um beim St.-Karli-Brückenkopf einen Park zu realisieren. Neu wird in der Stadt Luzern zudem bei Bauprojekten nicht mehr mit der Geschosszahl sondern einer grosszügigen Gesamthöhe gerechnet. Davon erhofft man sich laut Rudin eine höhere Qualität der Dachlandschaft.
Vorgaben zu Energie, Heizung und Hitzebelastung
Was die Dächer angeht, so müssen Schrägdächer ab 25 Quadratmetern künftig vollflächig energetisch genutzt werden, so sieht es das neue Bau- und Zonenreglement vor, das im September von den Stimmberechtigten gutgeheissen wurde.
Strenger werden auch die Vorgaben für fossile Heizungen: Diese sind dort, wo Erdwärmesonden möglich sind, nicht mehr erlaubt, ausser etwa als Übergangslösung bis zum Anschluss an einen Wärmeverbund.
Weiter kann die Stadt zur Reduktion der Hitzebelastung Vorgaben machen, etwa bei der Wahl von Fassadenmaterial oder der Beschattung. Neu müssen schliesslich die Umgebung bei Bauprojekten zu 50 Prozent ökologisch wertvoll gestaltet werden und 50 Prozent der übrigen Flächen wasserdurchlässig sein.
Das Stadtparlament soll Ende 2023 über die Vorlagen befinden. Im ersten Halbjahr 2024 ist eine Volksabstimmung vorgesehen. Vorerst liegen die Unterlagen nun bis Ende November öffentlich auf, wonach allfällige Einsprachen behandelt werden müssen. (sda/pb)