08:58 BAUBRANCHE

Stadt Bern will bauliche Grundordnung überarbeiten

Teaserbild-Quelle: p1-foto, Pixabay-Lizenz

Die bauliche Grundordnung der Stadt Bern soll in den kommenden Jahren überarbeitet werden. Teile davon sind rund 30 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen.

Berner Altstadt, Panorama

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Altstadt von Bern, Symbolbild.

Seinerzeit gingen die Behörden nicht von einem Wachstum der Stadt aus, die Bevölkerungszahlen waren rückläufig. Seit der Jahrtausendwende wächst die Stadt Bern aber wieder. Raumplanerische Maximen heute sind etwa die bauliche Verdichtung, Wachstum innerhalb bereits bebauter Gebiete sowie die Schaffung und Erhaltung von Freiräumen. 

Die heute praktizierten schrittweisen Anpassungen in vielen Einzelplanungen seien auf Dauer für alle Beteiligten viel aufwändiger und teurer als eine umfassende Revision der Grundordnung, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung vom Donnerstag. Daher will die Stadt die Bauordnung, den Bauklassenplan sowie den Nutzungsplan revidieren. 

Freiräume bei baulicher Verdichtung 

Die dazu erforderlichen Mittel soll nun das Stadtparlament sprechen. Konkret geht es um einen Investitionskredit von 5,17 Millionen Franken sowie einen Verpflichtungskredit mit sechsjähriger Laufzeit über insgesamt 1,5 Millionen Franken für befristete Stellen. Mit der grossen Revision will der Gemeinderat verschiedene Ziele des Stadtentwicklungskonzepts erreichen. 

Dazu gehören ein qualitätsvolles Wachstum und die bauliche Verdichtung. Wo dichter gebaut wird, braucht es auch entsprechende Freiräume. Auch sie sollen durch die neue bauliche Grundordnung gesichert werden. Die Revision zielt ausserdem darauf ab, Quartierzentren und -infrastrukturen zu stärken. Von lebendigen Quartieren erhofft sich der Gemeinderat eine «Stadt der kurzen Wege». 

Die Revision will der Gemeinderat in überschaubaren, inhaltlich oder räumlich abgrenzbaren Teilrevisionen angehen. Anspruchsgruppen und die Bevölkerung will er «gezielt einbeziehen». Die notwendigen Volksabstimmungen zu den einzelnen Teilrevisionen finden voraussichtlich gestaffelt zwischen 2024 und 2027 statt. 

Abstimmung zu Gewässerraumplan im September 

Verschiedene Teilrevisionen sind bereits in den letzten Jahren erfolgt, so etwa beim Naturgefahrenplan. Ebenfalls in Revision ist derzeit der Gewässerraumplan. Die dazugehörige Volksabstimmung findet voraussichtlich im September 2021 statt. Seit Juni 2011 verstärkt und vereinheitlicht das revidierte eidgenössische Gewässerschutzgesetz den Schutz von Gewässern in der ganzen Schweiz. Es sieht vor, dass sogenannte Gewässerräume ausgeschieden werden müssen. 

Diese müssen unter anderem den Raumbedarf der Gewässer für ihre natürlichen Funktionen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sichern. Weiter muss ein Gewässerraum so ausgestaltet sein, dass ausreichend Schutz vor Hochwasser besteht. Die Stadt Bern hat deshalb einen Gewässerraumplan über das ganze Stadtgebiet ausgearbeitet und zuhanden des Stadtparlaments verabschiedet. (sda/pb)

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