St. Galler Regierung will Ausbau der Wasserkraft prüfen
Die St. Galler Regierung hat grundlegende Abklärungen zum Ausbau der Wasserkraft im Kanton angekündigt. Damit kommt sie einem Auftrag aus einem Postulat von FDP, Mitte-EVP und SVP nach. Ein entsprechender Bericht soll Ende 2024 vorliegen.
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Im Kanton St. Gallen sind aktuell rund 140 Wasserkraftanlagen in Betrieb. Die grösste Anlage heisst Gigerwald-Mapragg im Sarganserland. Bild: Blick auf den Gigerwaldsee mit Staumauer (unten rechts), im Hintergrund der Ringelspitz.
Die Regierung hat sich in den letzten Monaten mehrmals zur Nutzung der Wasserkraft im Kanton geäussert. Sie hielt jeweils fest, das Potenzial werde «zum grössten Teil bereits genutzt». Möglich sei vor allem noch die «Erweiterung bestehender Anlagen».
Im Kanton St. Gallen sind aktuell rund 140 Wasserkraftanlagen in Betrieb, die jährlich im Schnitt 680 Gigawattstunden Strom produzieren. Die grösste Anlage heisst Gigerwald-Mapragg im Sarganserland. Sie liefert über 50 Prozent des einheimischen Wasserkraftstroms.
Mehrere Vorstösse zu Wasserkraft eingereicht
Im Kantonsrat gab es von FDP, Mitte-EVP und SVP zum Thema Wasserkraft einigen Druck. Mehrere Vorstösse waren eingereicht worden. Unter anderem ging es darin um ein Flusskraftwerk im Alpenrhein bei Sargans.
Die Regierung erklärte dazu im April, dass ein solches Projekt aktuelles Recht verletzen würde. Für die Böschungen gelte «der höchst mögliche Schutzstatus eines Biotops von nationaler Bedeutung». Sie wolle aber prüfen, ob diese rechtlichen Einschränkungen «zielführend» seien.
Projektgruppe und externes Büro
FDP, Mitte-EVP und SVP hatten zudem in einem im September 2022 überwiesenen Postulat grundsätzliche Abklärungen zum Potenzial der Wasserkraft verlangt. Diesem Auftrag kommt die Regierung nun nach. Am Montag teilte sie mit, dass dafür eine Projektgruppe eingesetzt sowie «ein externes Fachbüro» beigezogen werde. Die Federführung liegt beim Amt für Wasser und Energie.
Im Projektteam vertreten sind ausserdem weitere Ämter und kantonale Fachstellen sowie ein Vertreter des Schweizer Verbandes der Kleinwasserkraft. Kraftwerksbetreiber, Umweltorganisationen und weitere Interessensgruppe seien durch einen «Echoraum» ins Projekt eingebunden, heisst es.
Quelle: Clemenspool - Eigenes Werk, wikimedia, gemeinfrei
Die Regierung kam im Zusammenhang mit einem Flusskraftwerk im Alpenrhein bei Sargans zum Schluss, dass der Bau einer solchen Anlage am Rhein beim Ellhorn (Bild) nicht mit geltendem Recht vereinbar wäre.
Schutzinteressen der Gewässer erheben
In einem ersten Schritt soll das physikalische Nutzungspotenzial für die Wasserkraft an den Gewässern im Kanton erhoben und bewertet werden. Dabei werden auch die bereits genutzten Gewässerstrecken sowie Veränderungen der Abflüsse aufgrund der Klimaveränderung berücksichtigt.
In einem zweiten Schritt werde die Projektgruppe dann die Schutzinteressen der Gewässer erheben und Ausschlussgebiete bestimmen, in denen aufgrund der aktuellen gesetzlichen Grundlagen keine Wasserkraftnutzung möglich ist. Darunter fallen etwa Auenschutzgebiete von nationaler Bedeutung.
Schliesslich werden die Schutz- und Nutzungsansprüche an den einzelnen Gewässerstrecken in einer Interessensabwägung bewertet. Der entsprechende Bericht soll Ende 2024 verabschiedet und danach dem Kantonsrat vorgelegt werden.
Bereits verbaute Gewässer nutzen
Werde eine Gewässerstrecke oder ein Standort als geeignet beurteilt, heisse das nicht, dass dort in jedem Fall eine Anlage errichtet werden könne, wie die Regierung festhält. Jedes Projekt müsse die üblichen Bewilligungsverfahren durchlaufen.
Die Wasserkraft solle in erste Linie durch die Erneuerung und allenfalls durch die Erweiterung von bestehenden Anlagen ausgebaut werden. Ausserdem sollten jene Gewässer genutzt werden, die wegen des Hochwasserschutzes bereits verbaut seien.
Das Projekt werde zeigen, wie gross das zusätzliche Potenzial für die Wasserkraftnutzung im Kanton ist und ob auch bisher nicht genutzte Gewässer ein Potenzial aufweisen, heisst es weiter. Die Ergebnisse dienten als Grundlage für einen entsprechenden Richtplaneintrag. (pb/mgt/sda)