10:18 BAUBRANCHE

St. Galler Regierung plant umstrittene Baugesetz-Änderung beim Denkmalschutz

Teaserbild-Quelle: Katharina Wieland Müller / pixelio.de

Die St. Galler Regierung hat für das neue Planungs- und Baugesetz diverse Anpassungen vorgeschlagen. Unter anderem sollen die Schutzbestimmungen für Objekte kantonaler oder nationaler Bedeutung abgeschwächt werden. Der Heimatschutz warnt vor einem Kahlschlag. 

Weesen in St. Gallen

Quelle: Markus Bernet wikimedia CC BY-SA 2.5

Vor zwei Jahren wurden in Weesen 26 geschützte Bäume für eine Überbauung mit Luxuswohnungen gefällt.

Die St. Galler Regierung hat die geplanten Anpassungen im vier Jahre alten Planungs- und Baugesetz (PBG) in insgesamt zwei Vorlagen gebündelt. Diskussionen dürfte es vor allem um die Änderungen geben, die den Denkmalschutz betreffen. 

Konkret ist heute im Gesetz vorgeschrieben, dass es für den Abbruch oder die Beeinträchtigung von Schutzobjekten von nationaler oder kantonaler Bedeutung eine Bewilligung durch das kantonale Amt für Kultur – und damit durch das Amt für Denkmalpflege – braucht.

Diese «Zustimmungserfordernis» sei von verschiedenen Gemeinden und den Wirtschaftsverbänden nicht akzeptiert worden, stellte die Regierung in ihrer Botschaft fest. Auf der anderen Seite kündigten in der Vernehmlassung einige Verbände ein Referendum an, sollte diese Bestimmung gestrichen werden.

Heimatschutz warnt vor Kahlschlag

Die Regierung entschied sich danach für einen Kompromiss, der mit den Gemeinden gefunden worden sei. Danach verliert das Amt für Kultur zwar die «Zustimmungserfordernis», erhält dafür aber ein Rekurs- und Beschwerderecht. 

Am Mittwoch reagierte der Heimatschutz mit einem Communiqué auf den Vorschlag. Es drohe der Kahlschlag, heisst es darin. Wenn die St. Galler Denkmalpflege in Zukunft mit einem Gemeindeentscheid nicht einverstanden sei, «muss sie auf dem Gesetzesweg gegen die Gemeinde vorgehen». Diesen Weg lehne der Heimatschutz entschieden ab. Verfahren würden damit nur komplizierter, teurer und dauerten länger. 

In der Mitteilung werden Beispiele aufgeführt, die zeigen sollen, dass sich «lokale Behörden ungern mit Bauwilligen anlegen». So sei in Goldach das Wasserwerk des Architekten Maillard zerstört worden, in Weesen eingeschützter Park gerodet und die Spinnerei Uznaberg aus dem Schutz entlassen worden. 

Weniger Ladestationen für Parkplätze

Im zweiten Gesetzesnachtrag geht es vor allem um Bestimmungen, die sich in der Praxis als nicht praktikabel erwiesen haben. Dies gilt etwa für die neuen Schwerpunktzonen in den Gemeinden, die für die innere Verdichtung geeignet sind. Die Regelungen dazu sollen komplett überarbeitet werden. 

Ebenfalls korrigiert werden soll die neue Bestimmung im Planungs- und Baugesetz, die nicht mehr wie früher einen kleinen und einen grossen Grenzabstand vorsah. 

Weiter geht es um die Vorschriften für öffentlich zugängliche Parkierungsanlagen, die neu gebaut werden und über mindestens 30 Abstellplätze für Motorfahrzeuge verfügen. Dort müssen für 10 Prozent – und nicht wie zuerst vorgeschlagen für 20 Prozent – der Abstellplätze Ladestationen für Elektrofahrzeuge eingerichtet und betrieben werden. 

Die in zwei Gesetzesnachträgen gesammelten Anpassungen werden nun dem Kantonsrat vorgelegt. Die Beratung findet voraussichtlich in der Februarsession statt. (sda/pb)

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