St. Galler Regierung plant umstrittene Baugesetz-Änderung beim Denkmalschutz
Die St. Galler Regierung hat für das neue Planungs- und Baugesetz diverse Anpassungen vorgeschlagen. Unter anderem sollen die Schutzbestimmungen für Objekte kantonaler oder nationaler Bedeutung abgeschwächt werden. Der Heimatschutz warnt vor einem Kahlschlag.
Quelle: Markus Bernet wikimedia CC BY-SA 2.5
Vor zwei Jahren wurden in Weesen 26 geschützte Bäume für eine Überbauung mit Luxuswohnungen gefällt.
Die St. Galler Regierung hat die
geplanten Anpassungen im vier Jahre alten Planungs- und Baugesetz (PBG) in
insgesamt zwei Vorlagen gebündelt. Diskussionen dürfte es vor allem um die
Änderungen geben, die den Denkmalschutz betreffen.
Konkret ist heute im Gesetz vorgeschrieben, dass es für den
Abbruch oder die Beeinträchtigung von Schutzobjekten von nationaler oder
kantonaler Bedeutung eine Bewilligung durch das kantonale Amt für Kultur – und
damit durch das Amt für Denkmalpflege – braucht.
Diese «Zustimmungserfordernis» sei von verschiedenen
Gemeinden und den Wirtschaftsverbänden nicht akzeptiert worden, stellte die
Regierung in ihrer Botschaft fest. Auf der anderen Seite kündigten in der
Vernehmlassung einige Verbände ein Referendum an, sollte diese Bestimmung
gestrichen werden.
Heimatschutz warnt vor Kahlschlag
Die Regierung entschied sich danach für einen Kompromiss,
der mit den Gemeinden gefunden worden sei. Danach verliert das Amt für Kultur
zwar die «Zustimmungserfordernis», erhält dafür aber ein Rekurs- und
Beschwerderecht.
Am Mittwoch reagierte der Heimatschutz mit einem Communiqué
auf den Vorschlag. Es drohe der Kahlschlag, heisst es darin. Wenn die St. Galler
Denkmalpflege in Zukunft mit einem Gemeindeentscheid nicht einverstanden sei, «muss
sie auf dem Gesetzesweg gegen die Gemeinde vorgehen». Diesen Weg lehne der
Heimatschutz entschieden ab. Verfahren würden damit nur komplizierter,
teurer und dauerten länger.
In der Mitteilung werden Beispiele aufgeführt, die zeigen
sollen, dass sich «lokale Behörden ungern mit Bauwilligen anlegen». So sei in
Goldach das Wasserwerk des Architekten Maillard zerstört worden, in Weesen eingeschützter Park gerodet und die Spinnerei Uznaberg aus dem Schutz entlassen
worden.
Weniger Ladestationen für Parkplätze
Im zweiten Gesetzesnachtrag geht es vor allem um
Bestimmungen, die sich in der Praxis als nicht praktikabel erwiesen haben. Dies
gilt etwa für die neuen Schwerpunktzonen in den Gemeinden, die für die innere
Verdichtung geeignet sind. Die Regelungen dazu sollen komplett überarbeitet
werden.
Ebenfalls korrigiert werden soll die neue Bestimmung im
Planungs- und Baugesetz, die nicht mehr wie früher einen kleinen und einen
grossen Grenzabstand vorsah.
Weiter geht es um die Vorschriften für öffentlich zugängliche
Parkierungsanlagen, die neu gebaut werden und über mindestens 30 Abstellplätze
für Motorfahrzeuge verfügen. Dort müssen für 10 Prozent – und nicht wie zuerst
vorgeschlagen für 20 Prozent – der Abstellplätze Ladestationen für
Elektrofahrzeuge eingerichtet und betrieben werden.
Die in zwei Gesetzesnachträgen gesammelten Anpassungen werden nun dem Kantonsrat vorgelegt. Die Beratung findet voraussichtlich in der Februarsession statt. (sda/pb)