St. Gallen: Mehr Spielraum für Gemeinden bei Planungen
Die Gemeinden im Kanton St. Gallen sollen dank neuer Übergangsbestimmungen im Planungs- und Baugesetz mehr Spielraum für Teilnutzungspläne erhalten.Die Mehrheit des Kantonsrats unterstützte einen entsprechenden Vorschlag der Regierung.
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Gallusplatz in St. Gallen, Symbolbild.
Alle St. Galler Gemeinden müssen ihre Zonenpläne und Baureglemente innert zehn Jahren an das neue kantonale Planungs- und Baugesetz(PGB) anpassen. Es trat im Oktober 2017 in Kraft. Spätestens seit dann laufen die Anpassungsarbeiten.
In den letzten Monaten wurde unter anderem im Parlament kritisiert, dass die Gemeinden in der Zwischenzeit etwa bei der Entwicklung von Arealen zu stark blockiert seien. Die St. Galler Regierung wollte den Kommunen mit einer Gesetzesanpassung entgegenkommen, die für die Übergangszeit bis zur Umsetzung des neuen Planungs- und Baugesetzes gilt.
Kein Präjudiz schaffen
Danach sollen die Gemeinden ihre Rahmennutzungspläne zwischenzeitlich mit Teilrevisionen noch auf der Basis des alten Baugesetzes anpassen können. Dieser Vorschlag wurde von der vorberatenden Kommission unterstützt. Sie betonte allerdings auch, dass dabei das Bundesrecht einzuhalten sei und bei einer Teilrevision kein Präjudiz für die anstehende Gesamtrevision erfolgen dürfe.
Gegen den Vorschlag wehrte sich die SP-Grüne-Fraktion. Das neue PGB müsse nun endlich greifen. Ein Weiterführen des alten Baugesetzes «über die Hintertüre» sei abzulehnen. Mit dieser Haltung stand die Fraktion allerdings alleine da.
Bauchef Marc Mächler (FDP) sagte, mit dieser einfachen Änderung könne ein aktuelles Problem gelöst werden. Das sei keine Zwängerei.Der Kantonsrat trat mit 86 gegen 14 Stimmen bei zwei Enthaltungen auf die Gesetzesanpassung ein. (sda)