St. Gallen: Installation von Solaranlagen auf Dächern und Denkmalschutz
Das Solarpotenzial soll im Kanton St. Gallen stärker genutzt und gleichzeitig soll weiterhin dem Denkmal- und Ortsbildschutz Rechnung getragen werden. Wie der Kanton und der Verband der Gemeindepräsidien mitteilen, soll dabei eine Online-Karte helfen, die vermerkt, auf welchen Objekten Anlagen montiert können.
Mit der überarbeiteten Bewilligungspraxis sollen Gesuche für die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Objekten und
bei geschützten Ortsbildern effizienter bearbeitet und die Zahl der Ablehnungen reduziert werden. Dies geht aus einer gemeinsamen Mitteilung des St. Galler Departements des Innern und des Verbands St. Galler Gemeindepräsidien von heute Freitag hervor. Wie es weiter heisst, hat die geltende Praxis zu Unzufriedenheiten geführt.
Ein Ampelsystem für Dächer und Solaranlagen
Die neue Praxis orientiere sich am Wert der Dachlandschaften, also am Erscheinungsbild der Dächer in einer bestimmten Gegend. Laut Mitteilung werden die Dächer mit einem Ampelsystem in eine grüne, orange oder rote Zone eingeteilt.
- Bei Dachlandschaften in der grünen Zone genüge eine Meldung an die Baubehörde sowie die Einhaltung von Gestaltungsvorschriften. Die grüne Zone beinhalte unter anderem Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte von lokaler Bedeutung.
- Bei Dächern in der orangen Zone sei auch künftig ein Dialog mit der Denkmalpflege notwendig. Anlagen auf Dächern sind in diesen Gebieten nicht mehr per se ausgeschlossen, hiess es in der Mitteilung weiter. Gemeinden können gebietsspezifische Richtlinien erlassen.
- Keine Solaranlagen sind in der Regel auf Dächern in den roten
Zonen erlaubt. "Da die ungeschmälerte Erhaltung der historischenDachlandschaft im Vordergrund steht, sind Photovoltaik-Anlagen in der Regel eine zu starke Beeinträchtigung", hält das Innendepartement dazu fest. Ausnahmen seien nur in seltenen Fällen möglich.
Online-Karte weiss wo eine Anlage installiert werden darf
Künftig soll eine Online-Karte zeigen, in welcher Zone ein Objekt
oder ein Gebiet liegt. Derzeit laufe bei jeder Gemeinde eine
einzelne Vernehmlassung. Der Beginn der neuen Bewilligungspraxis
sei somit für jede Gemeinde individuell, starte idealerweise aber
im August.