Solar-Potenzial von Stauseen ist nur eingeschränkt nutzbar
644 Gigawattstunden Strom im Jahr könnten Solarzellen auf Stauseen sowie an Wasserkraftwerken liefern. Das ist gemäss einem Bericht des Bundesrates ein Bruchteil des technischen Potenzials. Grund dafür sind unter anderem Schutzauflagen und hohe Kosten.
Quelle: Axpo
Solaranlage auf der Muttsee-Staumauer.
Der Bundesrat hat im am heute Mittwoch veröffentlichten Bericht «Wasserkraftwerke und Stauseen für die Photovoltaik nutzen» ans Parlament das mobilisierbare Photovoltaikpotenzial von Stauseen und Wasserkraftwerken aufgeführt. Darin enthalten sind auch die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen für den Bau solcher Anlagen in der Schweiz.
Photovoltaik auf Stauseen und Staumauern
Grösstes Potenzial: Schwimmende Solaranlagen
Aus technischer Sicht liegt das grösste Potenzial bei schwimmenden Solaranlagen auf Stauseen im Flachland. Die Nutzung sei jedoch aufgrund der Mehrfachnutzung von Seen, unter anderem für Schifffahrt, Freizeitaktivitäten oder Fischerei, oder aufgrund von Schutzaspekten teilweise schwierig, so der Bundesrat.
Kein gesetzlicher Anpassungsbedarf
Mit der Revision der Raumplanungsverordnung 2022 sei der Bau von Solaranlagen auf Wasserkraftinfrastrukturen und Stauseen grundsätzlich ermöglicht worden, schreibt der Bundesrat. Weiter seien Solaranlagen ab einer bestimmten Grösse ab 2025 von nationalem Interesse. Von den damit verbundenen Vorteilen in der Interessensabwägung könnten auch grössere schwimmende Solaranlagen profitieren.
Bezüglich der Stauanlagensicherheit erarbeitet das Bundesamt für Energie derzeit eine Richtlinie zu den Mindestanforderungen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Wasserkraftinfrastrukturen. Das revidierte Energiegesetz führt ab 2025 zudem die gleitende Marktprämie für Anlagen ab 150 Kilowatt ohne Eigenverbrauch ein. Für Gesetzesänderungen zugunsten der Photovoltaik auf Gewässern sieht der Bundesrat deshalb keinen Bedarf. (mgt/pb/sda)