13:24 BAUBRANCHE

Solar-Potenzial von Stauseen ist nur eingeschränkt nutzbar

Teaserbild-Quelle: Axpo

644 Gigawattstunden Strom im Jahr könnten Solarzellen auf Stauseen sowie an Wasserkraftwerken liefern. Das ist gemäss einem Bericht des Bundesrates ein Bruchteil des technischen Potenzials. Grund dafür sind unter anderem Schutzauflagen und hohe Kosten.

AlpinSolar Solaranlage auf Muttsee-Staumauer Axpo

Quelle: Axpo

Solaranlage auf der Muttsee-Staumauer.

Der Bundesrat hat im am heute Mittwoch veröffentlichten Bericht «Wasserkraftwerke und Stauseen für die Photovoltaik nutzen» ans Parlament das mobilisierbare Photovoltaikpotenzial von Stauseen und Wasserkraftwerken aufgeführt. Darin enthalten sind auch die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen für den Bau solcher Anlagen in der Schweiz.

Photovoltaik auf Stauseen und Staumauern

Weltweit gibt es laut Bundesrat bisher nur wenige Photovoltaikanlagen auf Stauseen oder Staumauern. In der Schweiz sind es sieben: eine schwimmende Anlage auf dem Lac de Toules sowie Anlagen auf den Staumauern Lägh da l’Albigna, Muttsee, Lago di Lei, Räterichsbodensee, Oberaarsee und Lac de l’Hongrin.

Das technische Potenzial zur Erzeugung von Solarstrom aller Stauseen, Staumauern und Dämme in der Schweiz liegt laut dem Bericht bei rund 4,6 Terawattstunden – was rund acht Prozent des heutigen Stromverbrauchs entspricht. Jedoch könne davon aufgrund von teils hohen Gestehungskosten, Schutzaspekten, konkurrierenden Nutzungen und mangelnder Akzeptanz nur ein kleiner Teil mobilisiert werden.

Das mobilisierbare Potenzial auf Wasserkraftwerken und Stauseen liegt laut Bericht bei insgesamt 644 Gigawattstunden (GWh). Diese verteilen sich auf 531 GWh auf Stauseen, 55 GWh auf Staumauern und Staudämme, 51 GWh auf Dächer und 7 GWh auf Parkplätze.

Grösstes Potenzial: Schwimmende Solaranlagen

Aus technischer Sicht liegt das grösste Potenzial bei schwimmenden Solaranlagen auf Stauseen im Flachland. Die Nutzung sei jedoch aufgrund der Mehrfachnutzung von Seen, unter anderem für Schifffahrt, Freizeitaktivitäten oder Fischerei, oder aufgrund von Schutzaspekten teilweise schwierig, so der Bundesrat.

Im hochalpinen Raum seien die Konflikte in Bezug auf Naturschutz und Biodiversität tendenziell geringer. Dafür sind die technischen Herausforderungen durch stark schwankende Wasserspiegel, Schneebedeckung, Vereisung und technische Vorschriften für die Sicherheit der Stauanlagen grösser. Entsprechend seien die Stromgestehungskosten höher. Sie liegen laut Bundesrat im Bereich der voraussichtlichen Gestehungskosten von alpinen Freiflächensolaranlagen.

Kein gesetzlicher Anpassungsbedarf

Mit der Revision der Raumplanungsverordnung 2022 sei der Bau von Solaranlagen auf Wasserkraftinfrastrukturen und Stauseen grundsätzlich ermöglicht worden, schreibt der Bundesrat. Weiter seien Solaranlagen ab einer bestimmten Grösse ab 2025 von nationalem Interesse. Von den damit verbundenen Vorteilen in der Interessensabwägung könnten auch grössere schwimmende Solaranlagen profitieren.

Bezüglich der Stauanlagensicherheit erarbeitet das Bundesamt für Energie derzeit eine Richtlinie zu den Mindestanforderungen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Wasserkraftinfrastrukturen. Das revidierte Energiegesetz führt ab 2025 zudem die gleitende Marktprämie für Anlagen ab 150 Kilowatt ohne Eigenverbrauch ein. Für Gesetzesänderungen zugunsten der Photovoltaik auf Gewässern sieht der Bundesrat deshalb keinen Bedarf. (mgt/pb/sda)

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