Sinoswiss beharrt auf Grundstücksgeschäft in Rapperswil-Jona SG
Die Sinoswiss Holding AG will wegen des geplatzten Grundstücksgeschäfts in Rapperswil-Jona rechtliche Schritt prüfen. Im Gegensatz zu den Ausführungen des Stadtrats hält das Unternehmen den Kaufvertrag weiterhin für gültig.
Quelle: PD
Visualisierung: So sollte das «Innovation Center» in Rapperswil aussehen.
Letzte Woche wollte der Stadtrat von Rapperswil-Jona einen
Schlussstrich unter das Grundstücksgeschäft mit der Sinoswiss Holding AG
ziehen. Das Unternehmen hätte verschiedene Fristen nicht eingehalten und der
2021 abgeschlossene Kaufvertrag sei damit hinfällig geworden, teilte der
Stadtrat mit.
Einsprecher nicht legitimiert
Anderer Ansicht ist Vertragspartner Sinoswiss. Von der
«Behauptung» des Stadtrats sei man «überrascht», heisst es in einer am
Donnerstag versandten Mitteilung. Das Unternehmen wolle weiterhin «alles
Erforderliche» tun, um dem Bauprojekt zum Erfolg zu verhelfen.
Im April 2023 sei für das Projekt ein Baugesuch eingereicht
worden, das die Vorprüfung durch den Kanton durchlaufen habe. «Danach
verstrichen sechs Monate, bis die Stadt das Baubewilligungsverfahren
weiterführte.» Das Baugesuch hätte nach Ansicht der Sinoswiss spätestens im
Januar 2024 bewilligt werden können.
Eine im Januar eingereichte Einsprache sei von der Stadt
«aus für Sinoswiss nicht nachvollziehbaren Gründen» trotzdem behandelt worden,
obwohl der Einsprecher nicht legitimiert gewesen sei. Seit dem Rückzug dieser
Einsprache im Juni warte das Unternehmen auf die Baubewilligung und auf den
Vollzug des Kaufvertrags.
Aus diesen Gründen müsse sich die Sinoswiss «die Prüfung von
rechtlichen Schritten» vorbehalten. Die Tür bleibe offen für «konstruktive
Gespräche». Die Tochterfirma eines chinesischen Unternehmens plant auf dem
Grundstück ein «Innovation Center» für Start-ups, denen von dort aus Kontakte
nach China vermittelt werden sollen.
Beschwerde einer Privatperson
Das Vorhaben löste auf verschiedenen Ebenen Kritik aus. So
kam etwa die Frage auf, ob der Stadtrat berechtigt gewesen war, das Grundstück
in Eigenregie zu verkaufen oder ob das Geschäft dem fakultativen Referendum
unterstanden hätte. Eine Privatperson hatte Beschwerde gegen den
Verkaufsentscheid eingereicht.
Der Stadrat argumentierte, dass er bis zur Revision der
Gemeindeordnung in eigener Kompetenz Grundstücke im Wert von bis zu 2 Millionen
Franken veräussern durfte. Massgebend dafür sei der amtliche Schätzwert und
nicht der mögliche Verkaufspreis gewesen. Das Departement des Innern als
erste Instanz stützte diese Sicht.
Wie der Stadtrat letzte Woche mitteilte, zog die
Privatperson den Fall aber ans St. Galler Verwaltungsgericht weiter. Dort wurde
die Beschwerde im Juli 2024 gutgeheissen. Das Gericht wies das Geschäft an
die Vorinstanz zurück. Verlangt wurde eine neue unabhängige Schätzung des
Grundstückwerts.
Frage nach fakultativem Referendum noch offen
Noch vor dem Urteil sei ausserdem im Juni 2024 bekannt
geworden, dass die einzige Einsprache gegen das Bauprojekt von Sinoswiss
zurückgezogen wurde, wie der Stadtrat weiter mitteilte. Sinoswiss forderte
die Stadt anschliessend auf, die Baubewilligung zu erteilen und die
Grundbuchanmeldung vorzunehmen.
Daraufhin liess der Stadtrat den Kaufvertrag juristisch
überprüfen und kam zum Schluss, dass das Unternehmen verschiedene Fristen nicht
eingehalten haben soll. Wegen des «dahingefallenen Vertrages» dürfe weder eine
Grundbuchanmeldung noch eine Baubewilligung erteilt werden, hiess es.
Zudem sei durch die Beschwerde der Privatperson und das Urteil des Verwaltungsgerichts nach wie vor offen, ob der Kaufvertrag hätte dem fakultativen Referendum unterstellt werden müssen. Das letzte Wort in der Sache dürfte damit noch nicht gesprochen sein. (pb/mgt/sda)