11:45 BAUBRANCHE

Sinoswiss beharrt auf Grundstücksgeschäft in Rapperswil-Jona SG

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Die Sinoswiss Holding AG will wegen des geplatzten Grundstücksgeschäfts in Rapperswil-Jona rechtliche Schritt prüfen. Im Gegensatz zu den Ausführungen des Stadtrats hält das Unternehmen den Kaufvertrag weiterhin für gültig.

Innovation Center Rapperswil

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Visualisierung: So sollte das «Innovation Center» in Rapperswil aussehen.

Letzte Woche wollte der Stadtrat von Rapperswil-Jona einen Schlussstrich unter das Grundstücksgeschäft mit der Sinoswiss Holding AG ziehen. Das Unternehmen hätte verschiedene Fristen nicht eingehalten und der 2021 abgeschlossene Kaufvertrag sei damit hinfällig geworden, teilte der Stadtrat mit. 

Einsprecher nicht legitimiert 

Anderer Ansicht ist Vertragspartner Sinoswiss. Von der «Behauptung» des Stadtrats sei man «überrascht», heisst es in einer am Donnerstag versandten Mitteilung. Das Unternehmen wolle weiterhin «alles Erforderliche» tun, um dem Bauprojekt zum Erfolg zu verhelfen. 

Im April 2023 sei für das Projekt ein Baugesuch eingereicht worden, das die Vorprüfung durch den Kanton durchlaufen habe. «Danach verstrichen sechs Monate, bis die Stadt das Baubewilligungsverfahren weiterführte.» Das Baugesuch hätte nach Ansicht der Sinoswiss spätestens im Januar 2024 bewilligt werden können. 

Eine im Januar eingereichte Einsprache sei von der Stadt «aus für Sinoswiss nicht nachvollziehbaren Gründen» trotzdem behandelt worden, obwohl der Einsprecher nicht legitimiert gewesen sei. Seit dem Rückzug dieser Einsprache im Juni warte das Unternehmen auf die Baubewilligung und auf den Vollzug des Kaufvertrags. 

Aus diesen Gründen müsse sich die Sinoswiss «die Prüfung von rechtlichen Schritten» vorbehalten. Die Tür bleibe offen für «konstruktive Gespräche». Die Tochterfirma eines chinesischen Unternehmens plant auf dem Grundstück ein «Innovation Center» für Start-ups, denen von dort aus Kontakte nach China vermittelt werden sollen.

Beschwerde einer Privatperson

Das Vorhaben löste auf verschiedenen Ebenen Kritik aus. So kam etwa die Frage auf, ob der Stadtrat berechtigt gewesen war, das Grundstück in Eigenregie zu verkaufen oder ob das Geschäft dem fakultativen Referendum unterstanden hätte. Eine Privatperson hatte Beschwerde gegen den Verkaufsentscheid eingereicht.

Der Stadrat argumentierte, dass er bis zur Revision der Gemeindeordnung in eigener Kompetenz Grundstücke im Wert von bis zu 2 Millionen Franken veräussern durfte. Massgebend dafür sei der amtliche Schätzwert und nicht der mögliche Verkaufspreis gewesen. Das Departement des Innern als erste Instanz stützte diese Sicht.

Wie der Stadtrat letzte Woche mitteilte, zog die Privatperson den Fall aber ans St. Galler Verwaltungsgericht weiter. Dort wurde die Beschwerde im Juli 2024 gutgeheissen. Das Gericht wies das Geschäft an die Vorinstanz zurück. Verlangt wurde eine neue unabhängige Schätzung des Grundstückwerts.

Frage nach fakultativem Referendum noch offen

Noch vor dem Urteil sei ausserdem im Juni 2024 bekannt geworden, dass die einzige Einsprache gegen das Bauprojekt von Sinoswiss zurückgezogen wurde, wie der Stadtrat weiter mitteilte. Sinoswiss forderte die Stadt anschliessend auf, die Baubewilligung zu erteilen und die Grundbuchanmeldung vorzunehmen.

Daraufhin liess der Stadtrat den Kaufvertrag juristisch überprüfen und kam zum Schluss, dass das Unternehmen verschiedene Fristen nicht eingehalten haben soll. Wegen des «dahingefallenen Vertrages» dürfe weder eine Grundbuchanmeldung noch eine Baubewilligung erteilt werden, hiess es.

Zudem sei durch die Beschwerde der Privatperson und das Urteil des Verwaltungsgerichts nach wie vor offen, ob der Kaufvertrag hätte dem fakultativen Referendum unterstellt werden müssen. Das letzte Wort in der Sache dürfte damit noch nicht gesprochen sein. (pb/mgt/sda)


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