13:32 BAUBRANCHE

Siedlung Alpenblick in Cham ZG: Beschwerde gegen Denkmalschutz teilweise gutgeheissen

Teaserbild-Quelle: Rebekka Engel, 2018 (Hochschule Luzern – Technik & Architektur)

Das Zuger Verwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die Unterschutzstellung der Hochhaussiedlung Alpenblick in Cham teilweise gutgeheissen. Die Gebäude der Überbauung müssen laut dem Gericht nur äusserlich erhalten bleiben.

Hochhaussiedlung Alpenblick Cham ZG

Quelle: Rebekka Engel, 2018 (Hochschule Luzern – Technik & Architektur)

Muss laut dem Gericht äusserlich erhalten bleiben: Die Überbauung Alpenblick in Cham ZG.

Die Gebäude der Hochhaussiedlung Alpenblick in Cham müssen äusserlich erhalten bleiben, Umbauten im Innern seien aber erlaubt, urteilte das Zuger Verwaltungsgericht in seiner am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung.

Das Gericht bestätigte den «hohen kulturellen und heimatkundlichen Wert» der Siedlung und den Schutz ihrer äusseren Erscheinung. Es entschied jedoch, dass das Innenleben nicht unter Denkmalschutz gestellt werden müsse. Dies ermögliche zeitgemässe Umbauten, etwa für Barrierefreiheit und Lärmschutz, so das Gericht.

Der Schutz wurde somit auf die äussere Erscheinung und die Standorte der Gebäude begrenzt. Der Zuger Regierungsrat hatte die Siedlung Alpenblick unter Denkmalschutz gestellt. Dagegen erhoben Eigentümer und die Gemeinde Cham Beschwerde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Statement gegen «Streubauweise»

Die Überbauung Alpenblick umfasst zehn Gebäude und wurde in den Jahren 1963 bis 1968 von Josef Stöckli erbaut. Gemäss einem Eintrag zur Siedlung in der Architekturbibliothek des Instituts für Architektur (IAR) der Hochschule Luzern handelt es sich dabei um die erste Hochhaussiedlung im Kanton Zug.

Die Überbauung sei in mehrfacher Hinsicht ein Pionierprojekt gewesen, heisst es zur Siedlung. Sie habe ein Statement gegen die «Streubauweise» bedeutet. Sowohl die Siedlungsform als auch die Wohnungsgestaltung lieferten einen «aussergewöhnlichen, aufsehenerregenden Beitrag zum Wohnungsbau der Nachkriegsmoderne».

Gemäss der Architekturbibliothek wurden in den Jahren 2004 bis 2007 die Wohnungen in den Hochhäusern Alpenblick 7 und 9 renoviert. Insgesamt sei die Überbauung aber bislang nicht wesentlich verändert worden. (pb/mgt/sda)

Hochhaussiedlung Alpenblick Cham ZG

Quelle: Rebekka Engel, 2018 (Hochschule Luzern – Technik & Architektur)

Gemäss der Architekturbibliothek des Instituts für Architektur (IAR) der Hochschule Luzern handelt es sich bei der Überbauung um die erste Hochhaussiedlung im Kanton Zug.

Hochhaussiedlung Alpenblick Cham ZG

Quelle: Rebekka Engel, 2018 (Hochschule Luzern – Technik & Architektur)

Das Gericht bestätigte den «hohen kulturellen und heimatkundlichen Wert» der Siedlung und den Schutz ihrer äusseren Erscheinung.


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