SIA-Ordnung 144: Für eine nachhaltig gestaltete Zukunft
In der SIA-Ordnung 144 werden Qualitätskriterien gegenüber dem Preis deutlich stärker gewichtet. Den Zuschlag erhält das vorteilhafteste Angebot im Hinblick auf Nachhaltigkeit.
Quelle: Karin Jung, pixelio.de
Die revidierte Ordnung SIA 144 liegt vor. Die «Ordnung für Planerwahlverfahren» wurde in den letzten fünf Jahren revidiert mit dem Ziel, die Interessen der Planenden wie auch der Bauherrschaften optimal abzubilden. Den Zuschlag erhält das vorteilhafteste und nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot – stets im Sinne eines zukunftsfähigen und nachhaltig gestalteten Lebensraumes von hoher Qualität. Damit ist die Ordnung mit dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) konform, das im Januar 2021 in Kraft getreten ist und einen Paradigmenwechsel zu mehr Qualität und Nachhaltigkeit vorsieht.
Zwei-Couvert-Methode und Bewertungsgremium
Vor jeder neuen Beschaffung steht die Bauherrschaft vor der Wahl des geeigneten Vergabeverfahrens. Diese Entscheidung ist grundlegend für den Erfolg eines Bauvorhabens und prägt schliesslich die Qualität unseres Lebensraums. Der SIA setzt sich für eine klare Abgrenzung der leistungs- von der lösungsorientierten Beschaffung ein. Die SIA 144 enthält daher eine Übersicht in Tabellenform zu den Verfahren nach SIA 142 (Wettbewerb), SIA 143 (Studienauftrag) und SIA 144 (Planerwahlverfahren) und deren Anwendungszwecken. Damit erleichtert sie der Bauherrschaft die Wahl des Verfahrens.
Weiter verlangt die Ordnung den Einsatz eines Bewertungsgremiums, das in der Regel namentlich zu nennen ist. Ausserdem fordert sie eine stärkere Gewichtung der Qualitätskriterien gegenüber dem Preis. Hierfür sieht die Ordnung grundsätzlich die Anwendung der Zwei-Couvert-Methode vor. Das Qualitäts- und das Preisangebot werden in zwei separaten Couverts eingereicht.
Das Qualitätsangebot enthält Angaben zum Beschaffungsgegenstand in Form eines «Zugangs zur Aufgabe», einer «Auftragsanalyse» oder einer «Arbeitsprobe» und wird zuerst bewertet. Damit ist sichergestellt, dass der Preis erst in einem zweiten Schritt in die Bewertung einfliesst. Für die Teilnahme ist in der Regel keine Entschädigung vorgesehen.
Paritätische Erarbeitung
Eine paritätisch zusammengesetzte Kommission von Ingenieurinnen, Architekten und Bauherrschaften revidierte die Ordnung. Die Kommission stellte sicher, dass die Ordnung die Interessen aller Partner ausgeglichen abbildet und die Anwendung für die Bauherrschaft praxistauglich und attraktiv ist. (mgt)