Windenergiekonzept: Gebiete mit Windenergie-Potenzial präzisiert
Der Bund hat seine Grundsätze zum Ausbau der Windenergie mit den Interessen der Kantone und der Branche erneut abgeglichen. Im Gegensatz zur letzten Anhörung, in der der Bundesrat gegen Windmühlen ankämpfte, hat er nun mehr Zuspruch erhalten.
"Die vorgeschlagenen Anpassungen stossen mehrheitlich auf Zustimmung", heisst es im Erläuterungsbericht zum Konzept Windenergie, das der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat. Teilweise differenziert und kritisch beurteilt worden sei der Umgang mit Windpotenzialgebieten. Der Bundesrat präzisierte sodann einzelne Bestimmungen im Konzept.
Die Grundsätze des Konzeptes Windenergie hiess die Regierung bereits im Sommer 2017 gut. Seither hat sich in der Energiepolitik viel getan. Anfang 2018 traten das vom Volk angenommene Energiegesetz und dessen Verordnungsbestimmungen in Kraft. Deshalb ging das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) noch einmal über die Bücher.
Windenergiegebiet im Richtplan festlegen
Gemäss Energiegesetz und Raumplanungsgesetz müssen die Kantone in ihren Richtplänen geeignete Gebiete für die Windenergienutzung festlegen. Der Bund stellt ihnen dazu mit dem Konzept Windenergie aktuelle Grundlagen zur Verfügung. Dieses dient Planungs- und Projektträgern als Entscheid- und Planungshilfe.
Das angepasste Konzept trage dem Umstand Rechnung, dass die Modellierung mit den neusten Winddaten zu leicht tieferen durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten führe als die Berechnungen von 2016, schrieb der Bundesrat im Mai 2019, als das Konzept in die Anhörung geschickt wurde. Unter dem Strich blieben die Windpotenzialgebiete aber "weitgehend unverändert", weil die jüngste Generation der Windräder leistungsfähiger sei als frühere Modelle.
Potenzial sieht der Bund vor allem im Waadtland, rund um
Genf, entlang des Juras und in der Ostschweiz sowie im Emmental, wie einer
Karte zum Konzept zu entnehmen ist. Gebiete in den Kantonen Aargau, Baselland
und Luzern werden gemäss Übersicht des ARE in die nächsthöhere Klasse
eingeteilt.
Ab mittlerer jährlicher Produktion von 20 GWh von nationalem Interesse
Die Kompetenz für die Planung von Windenergieanlagen verbleibt bei den Kantonen und teilweise auch bei den Gemeinden. Das Windenergiekonzept legt ferner fest, was diese bei der Planung von Windenergieanlagen berücksichtigen müssen.
Im Fokus steht beispielsweise das Interesse des Bundes am Funktionserhalt militärischer und ziviler technischer Anlagen oder von Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Generell seien Windkraftanlagen ab einer mittleren jährlichen Produktion von 20 Gigawattstunden von nationalem Interesse, schreibt der Bund im Konzept.
Stromproduktion mit Wind bis 2050 auf 4,3 TWh
Im Jahr 2017 betrug die Windstromproduktion in der Schweiz rund 0,13 Terawattstunden. Dies entspricht dem Stromverbrauch von rund 35'000 Haushalten oder 0,2 Prozent des gesamten Stromverbrauchs der Schweiz. Mit der Energiestrategie 2050 soll die Stromproduktion aus Windenergie deutlich ausgebaut werden, auf 4,3 Terawattstunden bis 2050. Das erfordert den Bau von rund 600 bis 800 Windenergieanlagen oder 60 bis 80 Windpärken mit je zehn Anlagen.
Zahlreiche Kantone haben in ihren Richtplänen bereits Windenergiegebiete bestimmt, die eine wesentliche Produktion von Strom aus Windenergieanlagen ermöglichen, wie der Bundesrat schreibt. Auch sind mehrere Windparkprojekte in der Planung weit fortgeschritten und können innert zwei bis vier Jahren realisiert werden.
Werden diese Projekte in den Kantonen Waadt, Solothurn,
Neuenburg umgesetzt, könnte das den Stromverbrauch von gut 115'000 Haushalten
decken. Das sind so viele wie alle Haushalte der Städte Bellinzona, Lausanne,
Solothurn und Thun BE. (sda/mai)