07:27 BAUBRANCHE

Schutzhelme mit Solarpanels neu Pflicht

Teaserbild-Quelle: ChatGPT / cpo

Zur Förderung nachhaltiger Energienutzung in der Bauindustrie hat der Bundesrat eine neue Verordnung verabschiedet. Bauunternehmen in der Schweiz sind ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtet, alle auf Baustellen verwendeten Schutzhelme mit integrierten Solarpanels auszustatten. Ziel dieser Massnahme ist es, den Energieverbrauch auf Baustellen effizienter zu gestalten. Ausserdem legt er einen Grenzwert für bedenkliche Inhaltsstoffe fest.

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Quelle: ChatGPT / cpo

Noch ungewohnt, doch schon bald Realität: Der «SmartHelm».

Das neu eingeführte Modell, der sogenannte «SmartHelm», kombiniert sicherheitstechnische Funktionen mit innovativer Energiegewinnung. Neben dem primären Schutz vor Kopfverletzungen dient der Helm als mobile Stromquelle. Mit einer Leistung von bis zu 15 Watt ermöglicht er das Laden von mobilen Endgeräten wie Smartphones sowie den direkten Betrieb kleiner elektrischer Werkzeuge, darunter Akkuschrauber oder Baustellenradios. Die Bundesregierung erhofft sich durch diese Neuerung eine nachhaltige Reduktion des Bedarfs an herkömmlichen Energiequellen auf Baustellen und eine erhöhte Flexibilität für Bauarbeiter im Arbeitsalltag.

Bauarbeiter als Stromquelle

Die  Mediensprecherin des Bundesrates, Petra Baumann, äussert sich positiv zu der neuen Verordnung: «Diese Innovation stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Branche dar. Durch die integrierten Solarpanels erhalten Bauarbeiter eine unabhängige Stromquelle, die nicht nur den Arbeitskomfort erhöht, sondern auch die ökologische Nachhaltigkeit auf Baustellen verbessert. Es wird künftig möglich sein, kleine Elektrogeräte autark zu betreiben, sei es für berufliche oder persönliche Zwecke, beispielsweise zum Laden eines Smartphones oder zum Betreiben einer Kaffeemaschine während der Pause.»

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Quelle: ChatGPT / cpo

Dank der Helm-eigenen Solarzelle können Geräte autark betrieben werden.

Einführung umstritten

Die Einführung des «SmartHelm» war im Vorfeld heftig diskutiert worden und hatte vielerorts für hitzige Gemüter gesorgt.  Es gab eine Vielzahl von kritischen Stimmen, welche potenzielle Herausforderungen und Nachteile der neuen Regelung thematisierten. So weisen Experten darauf hin, dass die Energiegewinnung durch die Helme starken Schwankungen unterliegen kann, insbesondere bei bewegungsintensiven Tätigkeiten. 

Ausserdem äussert ein Branchenfachmann Bedenken hinsichtlich der Ladeeffizienz: «Ein Kranführer beispielsweise, der sich während der Arbeit regelmässig dreht, könnte feststellen, dass sein Helm je nach Ausrichtung zur Sonne unterschiedlich viel Energie erzeugt. Dies könnte die Nutzbarkeit der Technologie einschränken und zu unvorhersehbaren Ladezeiten führen.» Darüber hinaus berichten erste Testpersonen über eine verstärkte Wärmereflektion der Solarpanels, die zu erhöhter Hitzeentwicklung und in einigen Fällen sogar zu Sonnenbrand auf der Kopfhaut führen kann.

Nachhaltigkeit auf dem Vormarsch

Trotz dieser Bedenken sind Bauunternehmen verpflichtet, die neue Vorschrift fristgerecht umzusetzen. Unternehmen, die nach dem 1. Oktober 2025 weiterhin herkömmliche Helme ohne Solarpanel verwenden, müssen mit Sanktionen rechnen. Laut Bundesrat werden Missachtungen der neuen Gesetzgebung mit einer Geldbusse von bis zu 500 Schweizer Franken geahndet.

Diese neue Regelung verdeutlicht den wachsenden Stellenwert nachhaltiger Technologien im Bauwesen. Ob sich der «SmartHelm» in der Praxis bewährt, wird sich jedoch erst mit seiner flächendeckenden Einführung zeigen. (cpo)

Weitere Informationen zur Verordnung unter: www.admin.ch

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Quelle: ChatGPT / cpo

Trägt zu einer effizienteren Stromgewinnung bei: Bauarbeiter mit dem «SmartHelm».

PFAS: Zertifikats-Nachweis für toxischen Inhaltsstoff

PFAS, Per- und Polyfluorierte Alkylverbindungen

Quelle: BAFU, shutterstock

Ausserdem sieht der Bundesrat ein Zertifikatsnachweis für den mittlerweile als schädlich geltenden Inhaltsstoff PFAS vor. PFAS, also Per- und Polyfluorierte Alkylverbindungen, bezeichnet eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Industriechemikalien. Diese werden seit den 1970er Jahren in grossem Umfang in der Industrie eingesetzt, da sie fett-, schmutz-, und wasserabweisend sind und ausserdem thermisch und chemisch äusserst stabil. Diese Stoffeigenschaften sind zwar praktisch und nützlich in einer Vielzahl von Produkten und Prozessen und haben den PFAS zu ihrem universellen Erfolg verholfen. Jedoch sind die PFAS nicht nur für die Umwelt heikel, auch für die Gesundheit sind sie ein Problem. Zuletzt wurden ihnen karzinogene Eigenschaften nachgewiesen. Aufgrund der in vielerlei Hinsicht besorgniserregenden Eigenschaften von PFAS ist die Forschung, die Politik und Verwaltung bei Bund, Kantonen und Gemeinden aktiv geworden. Auch in der breiten Öffentlichkeit ist das Thema angekommen.

Mit gutem Beispiel voran

Für die neue Regelung zum «SmartHelm» sieht der Bund deshalb nun einen obligatorischen Grenzwert vor. Dieser muss von den Unternehmen mittels Zertifikat nachgewiesen werden können. Wie Bundesratssprecherin Petra Baumann erklärt: «PFAS sind ein grosses Problem. Es handelt sich dabei um sogenannte 'Forever Chemicals', welche in der Umwelt so gut wie nicht abbaubar sind. In Kombination mit ihrer oftmals hohen Bioakkumulation, Mobilität und vor allem Toxizität stellen PFAS für Mensch und Umwelt eine grosse Herausforderung dar. Die Politik ist darum angehalten, Massnahmen zu ergreifen und mit gutem Beispiel voranzugehen.» Gerade bei Schutzhelmen spielen nicht-toxische Inhaltsstoffe eine fundamentale Rolle, tragen doch die Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen die Ausrüstung tagtäglich auf dem Kopf und sind somit dem Material mit direktem Hautkontakt ausgesetzt.

Bild: PFAS tauchen in fast allen Bereichen und Produkten des alltäglichen Lebens auf.

Weitere Informationen zu PFAS finden Sie unter folgendem Link: PFAS.

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