14:16 BAUBRANCHE

Schutz für alte Saumpfade, Brücken und Wege

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Um die historischen Verkehrswege zu schützen, hat der Bundesrat ein Bundesinventar geschaffen und die „Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz“ (VIVS) erlassen. Sie tritt diesen Juli in Kraft. Kantone, Gemeinden und Private können damit für den Erhalt geschichtsträchtiger Verkehrswege künftig Subventionen anfordern

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Dieser Bereich der alten Averserstrasse wurde bereits wieder instand gestellt: die Strasse bei der “Punt di Valle di Lei“.

Die historischen Verkehrswege bilden ein dichtes Netz. Auch wenn bei einem Grossteil der Wege keine historische Bausubstanz mehr erhalten ist, ist auf insgesamt 3700 Kilometern der Wege die alte Bausubstanz noch gut sichtbar. Auf diese Abschnitte konzentrieren sich die Schutz- und Erhaltungsmassnahmen des Bundes. Sie sollen etwa Saumpfaden, Wegpflästerungen, Natursteinbrücken und wegbegleitenden Trockenmauern zu Gute kommen.

Seit Mitte des letzten Jahrhunderts sei die Kulturlandschaft rasanten Umwälzungen unterworfen, schreibt das Bundesamt für Strassen (Astra) in seiner Medienmitteilung. Private und gewerbliche Bautätigkeit aber auch der umfangreiche Ausbau von Strasse und Schiene bedrohten die Anlagen historischer Verkehrswege. Aus diesem Grund erteilte der Bund im Jahr 1984 den Auftrag zur Erarbeitung des Inventars historischer Verkehrswege der Schweiz. Dieses Inventar und mit ihm - als rechtliche Grundlage - die „Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz“ (VIVS) hat der Bundesrat nun heute erlassen; Sie tritt per 1. Juli in Kraft.

Im Inventar werden die historischen Wege werden nach ihrer Bedeutung entsprechend dem Natur- und Heimatschutzgesetz eingestuft. Ins Bundesinventar aufgenommen werden allerdings nur historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung. Sie müssen sowohl von „herausragender geschichtlicher Bedeutung“ sein als auch über „eine „ausserordentliche, traditionelle Wegsubstanz“ verfügen.

Wird ein Objekt ins Bundesinventar aufgenommen, verpflichtet dies in erster Linie den Bund aber auch die Kantone und Gemeinden, bei ihren baulichen Vorhaben darauf zu achten, dass die im Inventar aufgeführten Objekte erhalten bleiben. In den übrigen Fällen haben die Bundesinventare für Kantone, Gemeinden und Privatpersonen lediglich empfehlenden Charakter.

Die Verordnung überdas Bundesinventar der Historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) stützt sich das Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Sie ist neben dem Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung und dem Inventar der Schützenswerten Ortsbilder der Schweiz die dritte Inventarverordnung nach dieser gesetzlichen Vorgabe.

Unter Schutz stehen etwa grosse Teile des Saumpfads über den Gotthard, der Stockalperweg von Brig über den Simplon nach Italien, der Felsenweg am Bürgenstock oder die Hohle Gasse in Küssnacht (SZ).(mai/pd)

Weitere Informationen: Website des Bundesinventars der historischen Verkehrswege der Schweiz: www.ivs.admin.ch Streckenliste des VIVS

Alte Averserstrasse (GR)

Ein Kulturobjekt von nationaler Bedeutung ist die alte Averserstrasse. Sie verbindet die Roflaschlucht und Avers-Juf miteinander und wurde 1895 gebaut. Kunstvolle Natursteinbrücken, Natursteinmauern, Abschrankungen mit Natursteinsäulen und Lawinenverbauungen machen sie zu einem Kulturgut. Damit die Strasse nicht verfällt, muss sie repariert und die Kunstbauten müssen wieder instandgesetzt werden. Diesen Aufgaben hat sich der Verein alte Averserstrasse verschrieben.

Seit 2003 laufen die Instandsetzungsarbeiten. Bis jetzt wurde unter anderem die alte Averserstrasse, die von Bauschutt überdeckt war, wieder freigelegt. Letztes Jahr wurde die Starlerabrücke und die Wanderwegverbindungen fertig gestellt. Dieses Jahr hat man etwa sich Sanierung von historischen Lawinenverbauungen und die Sanierung der Parsagnabrücke vorgenommen. (pd/mai)

Weitere Informationen: www.aast.ch

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