SBV: Meldepflicht für Berufe mit Fachkräftemangel sistieren
Ob in einem Beruf tatsächlich Fachkräftemangel herrscht, ist nach Ansicht des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) nicht immer klar. Laut dem Verband liegt die Ursache dafür in der ungenügenden Qualität der entsprechenden Datengrundlage. Darum fordert er, die Meldepflicht für offene Stellen bei Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu sistieren.
Wird in einem Beruf, in dem Fachkräftemangel herrscht, jemand gesucht, sind Unternehmen verpflichtet, die offene Stelle den RAV zu melden. Damit ein Beruf als von Fachkräftemangel betroffen gilt, muss er eine Arbeitslosigkeit von 5 Prozent aufweisen, ursprünglich waren es einmal 8 Prozent. Ob in einem Beruf tatsächlich Fachkräfte fehlen, ist laut SBV aber oft fraglich. Dies, weil die entsprechenden Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) und des Bundesamts für Statistik (BfS) auf Angaben der Stellensuchenden basieren.
Bezeichne sich eine Person bei den Grundlagenerhebungen des BfS oder bei der Arbeitslosenmeldung selbst als qualifiziert, werde dies im aktuellen Erfassungsprozess nicht überprüft, hält der SBV in seiner Medienmitteilung fest. Genauso wenig werden laut SBV die Selbstdeklarationen durch den Bund, die Kantone oder die RAV systematisch überprüft.
Keine Hilfsmittel für präzise Erfassung
Als Beispiele führt der Verband den Beruf des Tiefbauers und ungelernte Hilfskräfte in diesem Bereich an: Ab 2020 bestehe die Gefahr, dass Personen die erfolgreich eine Lehre im Tiefbau abgeschlossen haben, unter die Stellenmeldepflicht fallen. „Es kann nicht allein die Aufgabe einer Hilfskraft im Strassenbau sein, sich bei der Befragung auf eine bestimmte, im Baustellenalltag nicht übliche Berufsbezeichnung ‚Bauarbeiter mit Fachkenntnissen‘ festzulegen – und das noch in einer Sprache, die nicht seine Muttersprache ist.“
Zudem monieren die Baumeister, dass zur präzisen Erfassung der Berufsbezeichnungen kaum Hilfsmittel existieren, wie zum Beispiel eine Auswahl an Berufsbezeichnungen in verschiedenen Sprachen, die betroffenen Personen helfen, korrekte Angaben zu machen. Die mangelhafte Qualität bei den Angaben eines Stellensuchenden führe möglicherweise dazu, dass Tätigkeiten mit Fachkräftemangel, wie Strassenbauer mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, ab Januar 2020 unter die Stellenmeldepflicht fallen.
Bürokratie und „administrativer Leerlauf"
Der Verband erachtet die Situation als „inakzeptabel“ und verlangt daher, dass die Stellenmeldepflicht für Berufe mit Fachkräftemangel so lange sistiert wird, so lange die Qualität der Daten nicht erhöht werden kann. „Eine solche Umsetzung der Stellenmeldepflicht hat nichts mit der vom Volk und Gesetzgeber beabsichtigten Wirkung zu tun. Das ist reine Bürokratie und für die Unternehmer ein administrativer Leerlauf“, wird SBV-Vizedirektor Bernhard Salzmann im Communiqué des Verbands zitiert. „Wir sind gerne bereit, das Seco und das BfS bei der Optimierung der Datengrundlagen im Bauhauptgewerbe zu unterstützen.“ (mai/mgt)