11:05 BAUBRANCHE

RPG2: Kantone erhalten Spielraum für Bauten ausserhalb von Bauzonen

Teaserbild-Quelle: Patrick Aeschlimann

Das Raumplanungsgesetz (RPG) setzt dem Bauen ausserhalb von Bauzonen enge Grenzen. Die Kantone rufen nach Spielraum für massgeschneiderte Lösungen. Nun nimmt der Bundesrat das Anliegen auf.

Anbau ausserhalb der Bauzone: Im Chamer Weiler Niederwil ZG wurde dieses Hauses erweitert, obwohl es nicht in der Bauzone steht. Der Kanton Zug gilt mit seinem Leitfaden als vorbildlich beim Bauen ausserhalb der Bauzonen. 

Quelle: Patrick Aeschlimann

Anbau ausserhalb der Bauzone: Im Chamer Weiler Niederwil ZG wurde dieses Hauses erweitert, obwohl es nicht in der Bauzone steht. Der Kanton Zug gilt mit seinem Leitfaden als vorbildlich beim Bauen ausserhalb der Bauzonen. 

Der Bundesrat hat dem Parlament die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) vorgelegt. Diese hält am Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet fest. Im Gegensatz zu heute sollen Ausnahmen aber nicht mehr schweizweit einheitlich gelten, sondern auf die Regionen zugeschnittene Lösungen erlauben.

Neu will der Bundesrat den Kantonen die Möglichkeit geben, unter Umständen über die heutigen Ausnahmen hinauszugehen. Diese können nicht zonenkonforme Bauten bewilligen, sofern dabei die räumliche Gesamtsituation in dem Gebiet verbessert wird: Eine Baubewilligung für einen nicht zonenkonformen Bau darf nur erteilt werden, wenn gleichzeitig Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen ergriffen werden.

Leuthard: «Kein Blankoscheck»

Das kann für ein ganzes Gebiet im Rahmen eines Nutzungsplans geschehen. Heute sei es im Voralpengebiet oft nicht möglich, dasVerpflegungs- und Beherbergungsangebot auszubauen, erklärt Bundesrätin Doris Leuthard. Künftig soll zum Beispiel ein zu klein geratenes Restaurant erweitert werden können, wenn im Gegenzug im gleichen Gebiet ein störendes, nicht mehr genutztes Gebäude abgebrochen wird.

Die Kantone können auch Ausnahmen bloss für einzelne Gebäude bewilligen, sofern der Bauherr ein nicht mehr genutztes Gebäude beseitigt. Dadurch werde eine Mehrnutzung ermöglicht, ohne die Landschaft zusätzlich zu belasten, sagt Leuthard. Beide Möglichkeiten müssen im kantonalen Richtplan vorgesehen sein.Dieser wird vom Bundesrat bewilligt. «Es ist klein Blankoscheck», stellt die Bundesrätin klar.

Unter Zugzwang

Allerdings steht das Raumplanungsgesetz seit Jahren unter Druck: Die 2014 in Kraft gesetzte RPG-Revision schränkt die Einzonung stark ein, was vielen Kantonen sauer aufstösst. Die Zweitwohnungsinitiative führte zu weiteren Auflagen vor allem in den Berggebieten. Gleichzeitig werden aufgrund des Strukturwandels immer mehr landwirtschaftliche Gebäude nicht mehr genutzt.

Jede Lockerung des Raumplanungsgesetzes, die das Parlament beschliessen würde, hätte sogleich in der ganzen Schweiz Geltung. Der zusätzliche Gestaltungsspielraum, den der Bundesrat vorschlägt, soll ausufernde Umnutzungen ausserhalb von Bauzonen verhindern. Dort stehen heute fast 600 000 Gebäude, darunter Ställe, Scheunen und Maiensässe. Viele davon stehen leer.

Kantone in der Pflicht

Die RPG-Revision soll die damit verbundenen Begehrlichkeiten in geordnete Bahnen lenken. Den Spielraum müssen die Kantone weitgehend selber gestalten. «Alles, was jetzt kommt, muss regional spezifiziert sein», erklärte Maria Lezzi, Direktorin des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE).

Auch die Ausnahmetatbestände für Bauten ausserhalb von Bauzonen sollen nicht mehr schweizweit einheitlich gelten. Das betrifft zum Beispiel Crevetten- oder Insektenzuchten in landwirtschaftlichen Gebäuden, altrechtliche Gewerbebauten oder die landwirtschaftsfremde Wohnnutzung von Bauernhäusern.

Künftig sollen die Kantone selber entscheiden müssen, welche dieser Ausnahmen in welchem Gebiet und in welchem Umfang anwendbar sind. Ausnahmen, die nicht im kantonalen Gesetz vorgesehen sind, können auch nicht gewährt werden.

Bauten beseitigen

Weiter schlägt der Bundesrat vor, dass Baubewilligungen für neue Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen grundsätzlich mit einer Beseitigungspflicht verknüpft werden. Die Bewilligungen sollen nicht mehr für alle Zeiten, sondern nur noch für einen bestimmten Zweck erteilt werden. Fällt dieser Zweck weg und ist keine andere zonenkonforme Nutzung möglich, muss die Baute entfernt werden. Damit will der Bundesrat die Zahl der Gebäude ausserhalb von Bauzonen stabilisieren.

Eine weitere Änderung betrifft die Planungspflicht. Der Bundesrat will präzisieren, dass Behörden in funktionalen Räumen zusammenarbeiten müssen, auch über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg. Das betrifft zum Beispiel die Siedlungsentwicklung, Verkehr oder die Energieversorgung.

Die erste Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ist seit 2014 in Kraft. Einen ersten Anlauf für die zweite Etappe hat der Bundesrat wegen der heftigen Kritik in der Vernehmlassung fallengelassen(mehr dazuhierundhier). Auch der zweite Anlauf stiess auf wenig Gegenliebe, insbesondere bei den Kantonen. Aufgrund dieser Bedenken hat der Bundesrat zahlreiche Änderungen am Entwurf gemacht.

HEV unterstützt Stossrichtung

Eine erste Stellungnahme zur neuen RPG2-Vorlage hat der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) abgegeben:Der Vorstand begrüsst, dass mit dem neuen Planungs- und Kompensationsansatz den Kantonen mehr planerischer Handlungsspielraum im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone zuerkannt wird. Damit könnten die Kantone - unter Wahrung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet - auf ihre spezifischen Gegebenheiten besser eingehen.

Sie würden beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Gestaltungsspielraum erhalten, um räumliche Probleme massgeschneidert dort zu lösen, wo sie sich stellen. Richtig sei auch der gewählte Weg über die kantonale Richtplanung als Steuerungsinstrument. Die Anforderungen an die Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen seien jedoch äusserst hoch.

Der HEV Schweiz wird insbesondere diesen Bereich im Hinblick auf die parlamentarische Behandlung noch kritisch prüfen. Ziel müsse aus planerischer Sicht eine Verbesserung der Gesamtsituation in den betreffenden Gebieten sein.

Das Sammelsurium an bestehenden Ausnahmebestimmungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen würde zwar nicht gelichtet. Aus Sicht des HEV Schweiz ist es jedoch sinnvoll, die zahlreichen Ausnahmen - wie vom Bundesrat vorgesehen - künftig nicht mehr schweizweit uniform gelten zu lassen. Neu soll jeder Kanton entscheiden, ob und wenn ja, welche Ausnahmen er übernehmen will. Dies stärke die regionale Gewichtung.

Vom HEV Schweiz abgelehnt wird die neue ausdrückliche Planungsvorschrift mit Bezug auf den Untergrund. Diese birgt das Risiko von neuen immensen Kostenfolgen für Staat und Grundeigentümer sowie mit weiteren Einschränkungen der Nutzungsinteressen der Eigentümer im Untergrund der Liegenschaft.Abgelehnt werden vom HEV Schweiz auch die undemokratischen Gremien für «funktionale Räume».(sda/aes)

Dokumente zu RPG2 auf der Webseite des ARE

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