16:01 BAUBRANCHE

RPG 2: Fehlende Griffigkeit und Gerangel um Kompetenzen

Teaserbild-Quelle: Hadi, wikimedia, gemeinfrei

Die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) will das Bauen ausserhalb von Bauzonen stärker regeln. In der Vernehmlassung wird an der Griffigkeit des neuen Gesetzes gezweifelt.

Münsingen vom Chutzen (Belpberg) aus gesehen

Quelle: Hadi, wikimedia, gemeinfrei

Blick auf die Gemeinde Münsingen BE. (Symbolbild)

Die im März 2019 von Umweltverbänden lancierte Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft» (Landschaftsinitiative) will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet neu in der Bundesverfassung verankern. Bund und Kantone sollen auch dafür sorgen, dass ausserhalb von Bauzonen die Zahl der Gebäude und die von diesen beanspruchte Fläche nicht zunehmen.

Die Vernehmlassung zur RPG-2-Teilrevision zeigt, dass im Grundsatz niemand gegen eine bessere Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten ist. Die Vernehmlassungsvorlage teilt das Kernanliegen der Landschaftsinitiative. Als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative sieht sie unter anderem ein Stabilitätsziel für die Anzahl Gebäude und Bodenversiegelungen und ein Anreizsystem mit Abbruchprämien für nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen in Nichtbauzonen vor.

Ungenügend für weite Kreise

Mit «ungenügend» benoten Pro Natura, Birdlife Schweiz, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und der Schweizer Heimatschutz von der Trägerschaft der Landschaftsinitiative die Vernehmlassungsvorlage. Auch nach Ansicht der SP und des Verbandes für Raumplanung Espace Suisse ist sie als potenzieller indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative ungenügend.

Insbesondere die den Kantonen zugestandenen neuen Bau- und Umnutzungsmöglichkeiten ausserhalb der Bauzonen seien problematisch. Sie ebneten den Weg für noch mehr Bauten und lieferten keine Umsetzungs- bzw. Informationsgarantie seitens der Kantone.

Die Kantone könnten laut der Vorlage sämtliche bundesrechtlichen Vorgaben zur Erhaltung der Landschaft und landschaftsprägender und schutzwürdiger Gebäude ausserhalb der Bauzone durch die kantonale Gesetzgebung umgehen, stellen die Experten des «Forums Landschaft, Alpen, Pärke» der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) und der Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen (BSLA) fest.

Die aufgeführten Regelungen machten den Bau von Anlagen in Nichtbaugebieten noch attraktiver als bisher. Von «undefinierten Grenzen» der neuen Bau- und Umnutzungsmöglichkeiten ausserhalb der Bauzonen spricht auch der Verkehrs-Club der Schweiz. Der WWF Schweiz sieht ebenfalls eine Schwächung des Trennungsgrundsatzes zwischen Bau- und Nichtbauzonen.

Kantone als Dreh- und Angelpunkt

Für problematisch halten die Grünen die Ausgestaltung des Planungs- und Kompensationsansatzes mit Neubaumöglichkeiten ausserhalb der Bauzone. Das führe zu einer «teilweisen Kantonalisierung des Bauens ausserhalb der Bauzone».

Die Mitte begrüsst es, dass die Vorlage es den Kantonen ermöglicht, flexible und massgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und umzusetzen». Dies ermögliche es ihnen, die spezifischen Gegebenheiten der Berggebiete und ländlichen Räume zu berücksichtigen.

Noch mehr Kompetenzen für die Kantone, wünscht sich hingegen die SVP. Unter dem Strich weise die Vorlage «stark zentralistische Muster» auf. Die SVP kritisiert die vorgesehenen Rapportierungs-Mechanismen, Vorschriften zu Rückbauten und drohenden Folgen bei Verfehlung der Stabilitätsziele.

Die SP regt hingegen an, die Umsetzung der Stabilitätsziele über die kantonale Richtplanung statt über eine Regelung im Bundesgesetz zu machen. Die Kantone könnten so die Stabilitätsziele «gemäss ihren spezifischen Bedürfnissen auf föderalismusfreundliche Art und Weise umsetzen».

Dass die Kantone mit der Vorlage mehr planerischen Gestaltungsspielraum beim Bauen ausserhalb der Bauzone erhalten und so auf ihre spezifischen Gegebenheiten besser eingehen können, wird vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) ausdrücklich begrüsst.

Graubünden: Untauglicher Ansatz

Unzufrieden mit der Vorlage sind die Bündner Regierung und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB). Die Regierung sieht «grosses Verbesserungspotenzial» und fordert eine Überarbeitung der Vorlage. Auf Zustimmung stösst hingegen, dass Kantone angepasste Vorschriften erlassen werden können, um spezifische regionale Besonderheiten zu befriedigen. Insbesondere die Umsetzung der Bündner Standesinitiative zur Liberalisierung von Stallumnutzungen sei darauf angewiesen. 

Die konkrete Ausgestaltung des Ansatzes sei jedoch untauglich. Er werde an eine komplizierte, nicht ausgetestete und aufwändige Kompensationspflicht gekoppelt. «Der neue Handlungsspielraum muss im Ergebnis derart teuer und umständlich erkauft werden, dass ihn kaum ein Kanton sich wirklich leisten kann», stellt die Bündner Regierung fest.

Den unterschiedlichen kantonalen Gegebenheiten müsse besser Rechnung getragen werden, fordert auch die SAB. Den sofortigen Rückbau illegaler Bauten oder die Einführung eines Stabilisierungsziels für Bodenversiegelungen lehne man ab.

Blick auf Stadt Sion

Quelle: 12019, Pixabay, Public Domain-ähnlich

Das Wallis (im Bild Sion) will zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) noch nicht Stellung nehmen.

Aargau: Grösse der Gebäude berücksichtigen

Spannend dürfte auch eine Rückmeldung aus dem Wallis sein. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess es, dass die Vernehmlassungsfrist für den Kanton bis Ende September verlängert worden sei und man sich noch nicht dazu äussere.

Ebenfalls erst Ende Monat eine Stellungnahme abgeben will die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) beteiligt sich nicht an der Vernehmlassung.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hält es zwingend für nötig, dass keine zusätzlichen Ausnahmen in die Vorlage aufgenommen werden. Der vorgeschlagene Planungs- und Kompensationsansatz führe aber zu grossem Aufwand in der Richt- und Nutzungsplanung.

Kritik am Stabilitätsziel, das primär auf die Anzahl Gebäude fokussiere, übt der Kanton Aargau. Wenn nur die Anzahl der Gebäude ohne Berücksichtigung der Grösse betrachtet werde, könnten anstelle von Kleinstbauten grossvolumige Ökonomiegebäude oder Wohnhäuser realisiert werden, ohne das Stabilitätsziel zu verletzen.

Abbruchprämien erwünscht

Grundsätzlich für Abbruchprämien, aber explizit gegen eine Auszahlung der Prämien, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird, sprechen sich etwa SP, Grüne, Grünliberale, der Schweizerische Städteverband (SSV) und der Kanton Aargau aus.

Der HEV lehnt die Zahlung von Abbruchprämien für illegal errichteten Bauten, Anlagen oder Ausbauten ab. Die SAB möchte, dass der Bund damit insbesondere jene Kantone finanziell unterstützt, die aufgrund der Rückzonungsverpflichtungen aus der ersten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes kaum noch neue Bauzonen einzonen und somit keinen Mehrwert abschöpfen können. (sda/bb)

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