Revision Raumplanungsgesetz: Neue Regeln zum Bauen ausserhalb des Baugebiets
Das Bauen ausserhalb von Baugebieten soll neu geregelt werden. Der Ständerat hat beim neuen Anlauf für den zweiten Teil der Raumplanungsreform Eckwerte gesetzt. Den Kantonen gibt er Spielraum, will aber die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen stabilisieren.
Quelle: Adege, Pixabay, Public-Domain-ähnlich
Ausserhalb der Bauzonen soll die Zahl der Gebäude stabilisiert werden und auch die Bodenversiegelung in ganzjährig bewirtschafteten Gebieten. Für die Landwirtschaft sollen Ausnahmen gemacht werden.
Der Ständerat hat heute Donnerstag die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes in Angriff genommen. Die Vorlage hatte in wesentlichen Teilen seine Umweltkommission (Urek-S) erarbeitet und dabei Anliegen der Landschaftsinitiative aufgenommen. – Aus Zeitgrründen konnte die die Beratung nicht beendet werden.
Dennoch hat der Rat mit einem Stabilisierungsziel für Gebiete ausserhalb der Bauzonen das Herzstück der Gesetzesrevision bereits beschlossen. Künftig müssen die Kantone im Richtplan ein Gesamtkonzept festlegen, wie sie dieses Ziel erreichen. Zudem müssen sie dem Bund regelmässig entsprechenden Bericht erstatten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Dazu sollen die Kantone etwa die Zahl der neu gebauten und der abgebrochenen Gebäude erfassen, aber auch die Entwicklung der Bodenversiegelung. Passen die Kantone ihre Richtpläne nicht innert fünf Jahren entsprechend an, dürfen sie ohne Kompensation keine neuen Gebäude ausserhalb ihrer Baugebiete bewilligen.
Spielraum mit Spezialzonen für die Kantone
Ausserhalb der Bauzonen will der Ständerat nicht nur die Zahl der Gebäude stabilisieren, sondern auch die Bodenversiegelung in ganzjährig bewirtschafteten Gebieten. Eine Ausnahme will er für die Landwirtschaft und - auf Antrag einer Minderheit - auch für touristische Aktivitäten machen. Zudem erhalten die Kantone vom Ständerat Spielraum: Damit wirtschaftliche Entwicklungen zu möglich sind, können sie ausserhalb der Baugebiete in Spezialzonen nicht an den Standort gebundene Nutzungen zulassen. Dafür gelten Auflagen, etwa Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen.
Die Mehrheit der Urek-S hätte solches nur für Berggebiete zulassen wollen. Der Rat folgte aber mit 28 zu 17 Stimmen der Minderheit und gab das Instrument allen Kantonen in die Hand. „Gemäss Bundesamt für Statistik umfasst das Berggebiet 71 Prozent der Landesfläche“, sagte Minderheitsvertreter Daniel Fässler (Mitte/AI).
Des Weiteren will der Ständerat in Spezialzonen und mit denselben Auflagen das Wohnen in nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten ausdrücklich zulassen. Damit nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen aus der Landschaft verschwinden, will der Ständerat keine Vorschriften, sondern Anreize, wie Kommissionssprecher Jakob Stark (SVP/TG) es nannte. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen bezahlen.
Würden jährlich zwischen 1000 und 2000 Bauten abgebrochen und betrüge die Prämie zwischen 20'000 und 30'000 Franken, wäre laut Stark mit jährlichen Kosten für die Kantone von 21 bis 66 Millionen Franken zu rechnen. Der Bund kann aber Beiträge leisten.
Neuer Anlauf zweiten Teil der Raumplanungsgesetz-Revision
Mit ihrem Entwurf brachte die vorberatende Ständeratskommission wieder Bewegung in den seit Jahren hängigen zweiten Teil der Raumplanungsgesetz-Revision. Der Nationalrat war auf Vorschläge des Bundesrates Ende 2019 nicht eingetreten. In der Folge entschied die Urek-S entschied dann, den Entwurf des Bundesrates neu aufzulegen. Sie vereinfachte nach eigenen Angaben die Vorschläge der Landesregierung stark und strich umstrittene und nicht mehrheitsfähige Elemente, unter anderem Strafbestimmungen. Auch Anliegen der Landschaftsinitiative griff sie auf.
Der Bundesrat begrüsste dieses Vorgehen und verzichtete auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. „Nach verschiedenen Anläufen ist eine in verschiedener Hinsicht überzeugende Vorlage entstanden“, lobte Umweltministerin Simonetta Sommaruga die Arbeit der Kommission. Der von der Landschaftsinitiative verlangte Grundsatz der Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet sei für den Bundesrat zentral. Allerdings empfiehlt der Bundesrat empfiehlt die Initiative laut Sommaruga zur Ablehnung, wegen Mängeln hinsichtlich Umsetzung.
Nein zur Landschaftsinitiative
Über seine Haltung zur Landschaftsinitiative hat der Ständerat noch nicht entschieden. Während die Mehrheit der Urek-S ein Nein beantragt, will eine rot-grüne Minderheit die Initiative unterstützen. Derweil beurteilen die Initiantinnen und Initianten die bisherigen Beschlüsse nach eigenen Angaben zwiespältig: Positiv sei das Stabilisierungsziel, die bisher beschlossenen Ausnahmen aber viel zu umfangreich.
Die Debatte wird kommende Woche fortgesetzt. (sda/mai)