Rekurs gegen Zürcher Kunsthaus zugelassen
Eisige Brise für die geplante Erweiterung des Zürcher Kunsthauses: Der Rekurs der Luzerner Stiftung Archicultura gegen den Neubau aus der Feder von David Chipperfield muss nun doch zugelassen werden. Dies hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden.
Das Verwaltungsgericht hat damit den Entscheid des Baurekursgerichtes umgestossen: Es hatte die Rekursberechtigung der schweizweit aktiven Stiftung Archicultura verneint. Diese ist übrigens die einzige Rekurrentin gegen die Kunsthaus-Erweiterung.
Im November 2011 hatten die Zürcher Stimmberechtigten der Finanzierung des 206 Millionen Franken teuren Projektes zugestimmt. Trotz des klaren Ja zum Projekt und seiner Finanzierung, glaubt die Stiftung Archicultura offenbar, den Souverän und damit die Stadt vor einem „Fehlentscheid“ schützen zu müssen und will den, wie sie sagt, „autistischen Kunsttresor“ und „städtebaulichen Frevel“ verhindern. Eigentlich hätte bereits dieses Jahr mit dem Neubau begonnen werden müssen, mit dem Ziel einer Eröffnung des Erweiterungsbaus im 2017.
Die Bauherrschaft ist die einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung eGKE, zu der sich die Stadt Zürich, die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Zürcher Kunsthaus formiert haben. Sie bedauert den Entscheid und rechnet nun mit weiteren Verzögerungen und entsprechenden Mehrkosten, je nach Ablauf und Dauer der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Die Diskussion zum Thema „Einsprache-Berechtigung“ dürfte durch solche Vorkommnisse weiter beflügelt werden. Es erinnert auch an den Streit rund um den Stadion-Neubau in der Stadt Zürich, wo ein gültiger Volksentscheid durch Rekurse ausgehebelt worden ist. (mai)