Regierung will kein neues Instrument für erleichterten Uferzugang
Der Luzerner Regierungsrat hat die Erarbeitung eines Planungsberichts für einen vermehrten Uferzugang abgelehnt. Das Anliegen der Seezugänglichkeit solle mit den bestehenden Massnahmen umgesetzt werden.
Quelle: Werner Sidler, pixabay.com , public-domain-ähnlich
Stadt Luzern. (Symbolbild)
SP-Kantonsrat Hasan Candan und Motionäre forderten von der Regierung einen Planungsbericht mit Massnahmen, um den Uferzugang zu erleichtern. Auch sollte er prüfen, wie der Kanton Luzern die Nutzungsrechte an Grundstücken mit Uferzugang erwerben oder wie er Gemeinden bei dieser Aufgabe unterstützen könnte.
Ufer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere
Der Regierungsrat wies in der Stellungnahme vom Dienstag darauf hin, dass das Bundesgesetz für Raumplanung dem erleichterten Uferzugang bereits Rechnung trage. Es bestehe jedoch laut Bundesrecht kein direkt anwendbarer Anspruch auf ungehinderten Zugang. Dies unter anderem zum Schutz der Ufer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
Weiter bestünden für Gewässer wie den Baldegger-, Hallwiler-, Sempacher- und Rotsee kantonale Schutzverordnungen, welche die Nutzung der Ufer regelten. Dieses Instrument will die Regierung weiter nutzen. Auch möchte sie ähnliche Instrumente, wie etwa eine kantonale Nutzungsplanung, für die dereinst hochwassergeschützte und renaturierte Reuss prüfen.
Neben den Schutzinteressen seien die Rechte der Grundstückeigentümer zu beachten. Die Ufer seien keine öffentlichen Güter, sondern die Gewässer. Das Eigentum sei als verfassungsmässiges Grundrecht geschützt.
Gemeinden sind gefragt
Die Gemeinden trügen beim Erwerb von Seeufergrundstücken und der Schaffung von Zugängen mit ihrer Nutzungsplanung und aktiven Politik eine zentrale Rolle. Beispielsweise plane Horw einen gewerblichen Seeuferbereich und eine Campinganlage, welche mittelfristig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen.
Der Regierungsrat schreibt, dass die Zugänglichkeit weiter mit den bestehenden Instrumenten umgesetzt werden solle. Diese seien gesetzlich verankert und etabliert. Auch seien Anpassungen möglich. Einen Planungsbericht erachte er als nicht angezeigt. Er rät, das Postulat als teilweise erheblich zu erklären. (sda/pb)
Quelle: Gemeinde Horw
Die Gemeinde Horw will auf dem Seefeld (Bild) das Uferareal neu ordnen.