Referenzzinssatz für Wohnungsmieten verbleibt auf 1,25 Prozent
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen und Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Der hypothekarische Referenzzinssatz
verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für
Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der
Satz im letzten März gefallen.
Der dem Referenzzinssatz zugrundeliegende
Durchschnittszinssatz ist gegenüber der letzten Publikation des
hypothekarischen Referenzzinssatzes auf 1,28 von 1,30 Prozent gesunken.
Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist erst
angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete
Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37
Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer
Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.
HEV sieht kein Handlungsbedarf
Bei Mietverhältnissen, deren Mietzinse auf dem derzeit
geltenden Referenzzinssatz basiere, bestehe «kein aktueller Handlungsbedarf»,
betonte der Hauseigentümerverband (HEV) in einer eigenen Mitteilung.
Laut der Vermieter-Organisation gibt es dank der
langanhaltenden Tiefzinsphase ohnehin noch immer «sehr viele günstige
Wohnungen». Die Durchschnittsmiete über neue und alte Wohnungen hinweg
betrage in der Schweiz 1'329 Franken.
«Seit über 20 Jahren werden im Durchschnitt nur rund 15
Prozent des Einkommens für die Miete inklusive Nebenkosten aufgewendet», so der
HEV. Ein Senkungsanspruch bestehe gemäss Gesetz nur dann, wenn aufgrund
der Referenzzinsreduktion mit dem bestehenden Mietzins ein übersetzter Ertrag
erzielt werde.
Eingeführt im Herbst 2008
Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er
ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable
Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der
Wohnungsmieten. Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie
gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er
schrittweise.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist am 1. Juni. (awp sda)