08:24 BAUBRANCHE

Referenzzinssatz für Wohnungsmieten verbleibt auf 1,25 Prozent

Teaserbild-Quelle: PixelAnarchy, Pixabay-Lizenz

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen und Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen. 

Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im letzten März gefallen. 

Der dem Referenzzinssatz zugrundeliegende Durchschnittszinssatz ist gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes auf 1,28 von 1,30 Prozent gesunken. 

Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist erst angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. 

HEV sieht kein Handlungsbedarf 

Bei Mietverhältnissen, deren Mietzinse auf dem derzeit geltenden Referenzzinssatz basiere, bestehe «kein aktueller Handlungsbedarf», betonte der Hauseigentümerverband (HEV) in einer eigenen Mitteilung. 

Laut der Vermieter-Organisation gibt es dank der langanhaltenden Tiefzinsphase ohnehin noch immer «sehr viele günstige Wohnungen». Die Durchschnittsmiete über neue und alte Wohnungen hinweg betrage in der Schweiz 1'329 Franken. 

«Seit über 20 Jahren werden im Durchschnitt nur rund 15 Prozent des Einkommens für die Miete inklusive Nebenkosten aufgewendet», so der HEV. Ein Senkungsanspruch bestehe gemäss Gesetz nur dann, wenn aufgrund der Referenzzinsreduktion mit dem bestehenden Mietzins ein übersetzter Ertrag erzielt werde. 

Eingeführt im Herbst 2008 

Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten. Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise.  

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist am 1. Juni. (awp sda)

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