13:30 BAUBRANCHE

Ist Berner Anti-Subunternehmer-Initiative gültig?

Teaserbild-Quelle: Skitterphoto, Pixabay, gemeinfrei

Die letztes Jahr eingereichte Volksinitiative gegen Subunternehmerketten bei öffentlichen Aufträgen verstösst eventuell gegen übergeordnetes Recht. Eine Kommission des bernischen Grossen Rats hat dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Bauhelme, Symbolbild.

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Bauhelme, Symbolbild.

Wie der bernische Grosse Rat am Freitag mitteilte, will sich die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) erst nach Vorliegen dieses Rechtsgutachtens dazu äussern, ob die Initiative aus ihrer Sicht gültig ist oder nicht.Der Grosse Rat entscheidet über die Gültigkeit von Volksinitiativen. Eine Initiative ist laut der Mitteilung ganz oder teilweise für ungültig zu erklären, wenn sie gegen übergeordnetes Recht verstösst.

Gegen «Lohndumping»

Eingereicht wurde die Initiative mit dem offiziellen Titel «Für fairen Wettbewerb und zum Schutz von Gewerbe und Beschäftigten im Kanton Bern»im Oktober vor einem Jahr. Die Initianten verlangen mit dem Vorstoss ein Verbot von Subunternehmerketten bei öffentlichen Aufträgen.Unternehmen sollen nur noch in begründeten Ausnahmefällen einen Auftrag weitergeben können. Die Initianten wollen so verhindern, dass öffentliche Aufträge zu Spekulationsobjekten werden.

Lanciert wurde die Initiative vom kantonalen Gewerkschaftsbund. Dem Initiativkomitee gehören nebst Gewerkschaften und Parteien auch Unternehmer aus dem Schreinerei-, Maler- und Plattenlegergewerbe an. Aus ihrer Sicht hebeln Subunternehmerketten den Wettbewerb aus und führen zu Lohndumping. 15'879 Unterschriften kamen zusammen,879 mehr als fürs Zustandekommen einer Initiative nötig sind.

Auch Regierung zweifelt

Die Kantonsregierung sprach sich im August gegen die Initiative aus. Für den Regierungsrat schränkt die Initiative den Handlungsspielraum bei öffentlichen Aufträgen zu stark ein. Auch er äusserte in seiner Mitteilung Zweifel an der Gültigkeit.

Die Kantonsregierung schrieb, mit einer Änderung des kantonalen Beschaffungsrechts könne nicht erreicht werden, dass ein Gesamtarbeitsvertrag auch für nicht unterstellte Betriebe gelte.Die von der Initiative verlangte Gesetzesänderung müsse bundesrechtskonform ausgelegt werden.

Diese Aussagen gaben laut Bak-Vizepräsident Peter Flück(FDP/Interlaken) der Kommission den Impuls, das Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Das sagte Flück am Freitag auf Anfrage. (sda)

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