Raumplanungsgesetz: Halbzeitbilanz fällt ungenügend aus
Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten ist das Raumplanungsgesetz in den Kantonen nur ungenügend umgesetzt. Die bisher ergriffenen Massnahmen reichen nicht, das Ziel des haushälterischen Umgangs mit dem Boden zu erreichen. Dieses Fazit zieht das Netzwerk Raumplanung in einer Halbzeitbilanz. Die Kantone haben bis Ende April 2019 Zeit, ihre Planungs- und Baugesetze im Sinn des Bundesrechts zu revidieren und die Richtpläne anzupassen. Tun sie das nicht, droht ein Verbot, neue Bauzonen auszuscheiden. ..