Ständerat will das Bauen in Weilerzonen schweizweit regeln
In Weilern sollen Neubauten erstellt werden dürfen, vor allem dann, wenn diese Gebäude Baulücken schliessen. Der Ständerat ist mit einem Begehren des Kantons St. Gallen einverstanden, dazu landesweite Vorschriften zu erarbeiten.
Heute Montag unterstützte die kleine Kammer mit 23 zu 17 Stimmen eine St. Galler Standesinitiative. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie der kleinen Kammer (Urek-S) hatte mit einem äusserst knappen Mehr ein Nein beantragt. In der Kommission stiess das Anliegen auf Zurückhaltung und Verständnis zugleich. So vertraten einige Kommissionsmitglieder die Ansicht, Neubauten in Weilern stünden im Widerspruch zum Bild des historisch gewachsenen Weilers. Andere waren der Meinung, dass die Auflagen für das Bauen in Weilern deren Erhalt und Entwicklung stark einschränke. Es gab in der Urek-S auch Stimmen für mehr Rechtssicherheit.
Esther Friedli (SVP/SG) beantragte die
Zustimmung zur Initiative. Für die Region typische Weiler gebe es in
vielen Kantonen, sagte sie, und die Kantone könnten selbst Nutzungszonen
für Weiler vorsehen. Allerdings hätten Gerichte Weilerzonen als
Nicht-Bauzonen beurteilt, und das blockiere die Entwicklung. Deshalb
sei die Politik gefragt. - Nun muss sich der Nationalrat mit der Standesinitiative befassen. (sda/mai)