07:39 BAUBRANCHE

Raumplanung: Räte streiten über Umnutzungen in der Landwirtschaftszone

Teaserbild-Quelle: Philipp Potcnik, Unsplash

Bei der Revision des Raumplanungsgesetzes ist der Ständerat gestern Donnerstag dem Nationalrat zwar entgegengekommen. Es verbleiben aber zahlreiche Differenzen. Umstritten ist namentlich die Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnhäusern in der Landwirtschaftszone.

Unter bestimmten Bedingungen möchte die kleine Kammer möchte solche Umnutzungen zulassen. Dies hatte jedoch eine Mehrheit des Nationalrats in der Sommersession abgelehnt: Es drohe die Entstehung von "Inselbauzonen". Weitere Differenzen betreffen Ausnahmen von Bestimmungen zu Geruchsemissionen, wenn ein Gebiet von der Landwirtschafts- in die Bauzone umgezont wird, sowie die Errichtung von Mobilfunkanlagen ausserhalb von Bauzonen. 

Nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen - zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung - will der Ständerat weiterhin im ganzen Land erlauben. Laut dem Nationalrat sollen sie dagegen nur im Berggebiet möglich sein. Zudem möchte der Ständerat auch den Rückbau und Wiederaufbau von in der Zeit vor 1980 gebauten Restaurants sowie deren Erweiterung erlauben. Der Nationalrat wollte eine solche Bestimmung bislang nur für Hotels. 

Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabilisieren

Auf die Eckpunkte der Revsion hatten sich die Räte schon früher geeinigt. Sie betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone. Herzstück der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel: Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.

 Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. So sollen die Kantone neu unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für derartige Gebäude bezahlen. Der Ständerat möchte, dass solche Prämien bei landwirtschaftlichen und touristischen Bauten auch bezahlt werden können, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird. Eine Mehrheit des Rates fand, sonst drohten alte Gebäude einfach stehen gelassen zu werden. Derweil will der   Nationalrat keine Prämien, wenn nach dem Abbruch neu gebaut wird. Zudem will er explizit im Gesetz festhalten, dass Abbruchprämien nur für rechtmässig erstellte Gebäude bezahlt werden dürfen. Die Vorlage funktioniert gewissermassen als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Das Volksbegehren will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in die Verfassung schreiben.Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

Keine tiefere Hürden für energetische Sanierungen

 Auch ein zweites Traktandum am Donnerstagvormittag im Ständerat betraf die Raumplanung. Die kleine Kammer lehnte eine Motion der Waadtländer FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro mit 34 zu 1 Stimmen ab. Der Vorstoss forderte tiefere Hürden für energetische Sanierungen. Der Ständerat und dessen vorberatende Kommission teilten zwar das Anliegen. Eine entsprechende Neuregelung sei aber schon Teil der Raumplanungsrevision. Die Motion ist vom Tisch. (sda/mai)

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